13.03.2007 - 3.4 Beschluss zur 22. Änderung des Flächennutzungsp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) bringt die Vorlage ein. Zielrichtung der Planung sei es einen Standort als Vorhaltefläche für großflächige gewerbliche Ansiedlungsbegehren auszuweisen.

 

Auf die Nachfrage von Frau Oldenburg zur unterschiedlichen Definierung Vorsorgestandort für gewerblich-industrielle Vorhaben und Vorhaltefläche für die Ansiedlung eines gewerblichen Großbetriebes erläutert Herr Goetzmann, dass man den Begriff „gewerblich-industrielle“ als Zitat aus den Kriterien und Darstellungen der Landesplanung übernommen habe; hier gäbe es keine Einflussmöglichkeit. Dies sei nur mit der kommunalen Planung – hier Festsetzung als GE - Gewerbegebiet – möglich.

 

Auf weitere Nachfragen der Teilnehmer eingehend, informiert die Verwaltung zum ökologischen Aspekt, dass es nach Verständigung mit der Forstverwaltung einen Ausgleich von 1:2 gibt (1 m² Kahlschlag : 2 m² Neuaufforstung -> an einem Standort, an der sich für die Forstbehörde als sinnvoll und erforderlich erweist).

 

Auf verschiedene Hinweise der Teilnehmer, so u.a. zur Methodik der Darstellung im Bebauungsplan (verbindliche Vorgaben nach außen) und im Flächennutzungsplan (Generalisierung – allgemeines Nutzungsgefüge soll erkennbar sein) geht Herr Goetzmann ein.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 22. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 32 „Innovationspark Michendorfer Chaussee“ entschieden (s. Anlagen 1, 1A und 1B).

 

2.      Die 22. Änderung des Flächennutzungsplans „Innovationspark Michendorfer Chaussee“ wird beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).

 

3.      Der Bebauungsplan Nr. 32 „Innovationspark Michendorfer Chaussee“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 3).

 

4.      Die Vereinbarung zum Bebauungsplan Nr. 32 „Innovationspark Michendorfer Chaussee“ wird gebilligt (s. Anlage 4).

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       2

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Anlagen zur Vorlage