13.03.2007 - 3.4 Beschluss zur 22. Änderung des Flächennutzungsp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 13.03.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Goetzmann (FB Stadtplanung
und Bauordnung) bringt die Vorlage ein. Zielrichtung der Planung sei es einen
Standort als Vorhaltefläche für großflächige gewerbliche Ansiedlungsbegehren
auszuweisen.
Auf die
Nachfrage von Frau Oldenburg zur unterschiedlichen Definierung Vorsorgestandort
für gewerblich-industrielle Vorhaben und Vorhaltefläche für die Ansiedlung
eines gewerblichen Großbetriebes erläutert Herr Goetzmann, dass man den Begriff
„gewerblich-industrielle“ als Zitat aus den Kriterien und Darstellungen der
Landesplanung übernommen habe; hier gäbe es keine Einflussmöglichkeit. Dies sei
nur mit der kommunalen Planung – hier Festsetzung als GE - Gewerbegebiet –
möglich.
Auf
weitere Nachfragen der Teilnehmer eingehend, informiert die Verwaltung zum
ökologischen Aspekt, dass es nach Verständigung mit der Forstverwaltung einen
Ausgleich von 1:2 gibt (1 m² Kahlschlag : 2 m² Neuaufforstung -> an einem
Standort, an der sich für die Forstbehörde als sinnvoll und erforderlich
erweist).
Auf
verschiedene Hinweise der Teilnehmer, so u.a. zur Methodik der Darstellung im
Bebauungsplan (verbindliche Vorgaben nach außen) und im Flächennutzungsplan
(Generalisierung – allgemeines Nutzungsgefüge soll erkennbar sein) geht Herr
Goetzmann ein.
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 22. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 32 „Innovationspark Michendorfer Chaussee“ entschieden (s. Anlagen 1, 1A und 1B).
2. Die 22. Änderung des Flächennutzungsplans „Innovationspark Michendorfer Chaussee“ wird beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).
3.
Der
Bebauungsplan Nr. 32 „Innovationspark Michendorfer Chaussee“ wird gemäß
§ 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird
gebilligt (s. Anlage 3).
4.
Die
Vereinbarung zum Bebauungsplan Nr. 32 „Innovationspark Michendorfer Chaussee“
wird gebilligt (s. Anlage 4).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
45,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
348 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
3,4 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
2,1 MB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
31,5 kB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
733,5 kB
|
|||
8
|
(wie Dokument)
|
270,1 kB
|