21.03.2007 - 10 Konsequenzen aus fehlerhaftem Gutachten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 21.03.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr
Lehmann empfehlt den Ausschussmitgliedern, den o. g. Antrag abzulehnen und
begründet
seine
Ausführungen.
In der
Diskussion wird u. a. der
Punkt „Plausibilitätsbetrachtung“,
welche nach Vorlage der Gutachten durchgeführt werden sollte, von Herrn Schüler
angesprochen.
Frau Müller bittet um Vorlage der Stellungnahme des Unternehmens zur Sitzung des Hauptausschusses am 28.03.2007.
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister und die Vertreter/innen der Stadt Potsdam in den Gremien der
städtischen Betriebe werden beauftragt, sicherzustellen
-
dass
das Büro FGS (Forschungs- u. Planungsgruppe Stadt und Verkehr, Berlin) keine
weiteren Aufträge durch die Stadt Potsdam bzw. städtische Betriebe erhält
-
zu
prüfen, ob das Honorar für die fehlerhafte Kosten/Nutzen-Untersuchung (KNU) für
das Projekt Tram- und Fußgängerbrücke zwischen Hauptbahnhof und Platz der
Einheit vom 03.11.2005 gekürzt, verweigert oder zurückgefordert werden kann.