17.04.2007 - 3.5 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.5
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 17.04.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Goetzmann (FB Stadtplanung
und Bauordnung) bringt die Vorlage ein. Er informiert ferner unter Bezug auf
die Beteiligung Dritter, dass angedacht ist über Personalleasing den
Arbeitsbereich zu vergrößern. Dies setzt die personalrechtliche Zustimmung des
Personalrates voraus. Die Verwaltung ist dabei, dies vorzubereiten.
Auf
verschiedene Nachfragen zum aktuellen Stand einzelner B-Plan-Verfahren bzw. den
Inhalt neu vorgeschlagener Verfahren wird durch die Verwaltung eingegangen.
Herr Kleinert bittet mit dem
Protokoll um Auskunft zum aktuellen Stand des Priorität 3 eingestuften
Marquardter B-Planes "Ausbau der B 273".
Hierzu informiert die Verwaltung im
Nachgang, dass das Verfahren zum Bebauungsplan "Ausbau B 273"
(Marquardt) zwischenzeitlich durch ein Planfeststellungsverfahren abgelöst
worden ist und noch durch die Gemeindevertretung Marquardt eingestellt worden
ist. Der Ausbau der B 273 (Anbindung Friedrichspark zum Autobahnring) ist
bereits realisiert. Das Bebauungsplanverfahren kann daher aus der Anlage 1 zur
Beschlussvorlage gestrichen werden.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Entsprechend
der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur
Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/059/2)
getroffenen Festlegungen und nachfolgender Beschlüsse zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche
Bauleitplanung wird für die Jahre 2007 bis 2008 die in Anlage 1 dargestellte
Kurzübersicht über die Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung
beschlossen.
2.
Soweit
Einnahmen aus vertraglich vereinbarten Kostenerstattungen von Verfahrenskosten
bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter vertraglich
gesichert sind, sollen diese dazu genutzt werden, die aus der Beschlussfassung
zu Position 1 resultierenden Kapazitätsengpässe durch den Einsatz von befristet
und zeitlich flexibel einsetzbaren externen Personals zu kompensieren.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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20,5 kB
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