18.04.2007 - 3.1 Maßnahmen der Verwaltung des Jugendamtes zur An...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Jugendamt
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Mi., 18.04.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Jugendamt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Stooß, Bereichsleiterin Reg. Kinder- u. Jugendarbeit, bringt die Vorlage ein. Erstmals diente
die Schulentwicklungsplanung als Orientierung bei der Planung der Hortplätze.
Für jeden Schulstandort ist ausgewiesen, wie
die Familien den Rechtsanspruch auf Betreuung wahrnehmen.
Frau Drohla bringt einen Ergänzungsantrag zur Drucksache 07/SVV/0182
ein:
Der
Unterpunkt 3 ist mit folgendem Text zu ergänzen:
Dazu werden ressortübergreifend alle
Grundschulstandorte so geplant, dass die Hortbetreuung abgesichert ist und eine
Doppelnutzung der Räume weitgehend vermieden wird.
Begründung:
Seit Jahren wird die Obergrenze der eigentlichen
Hortkapazitäten z. T. beträchtlich überschritten, so dass der Hortbetrieb an
vielen Einrichtungen nur mit Sondergenehmigungen des Landesjugendamtes aufrecht
erhalten werden kann. Dies hat mehrfach zu massiven Elternprotesten geführt.
Da die Bereitstellung eines ausreichenden Platzangebotes für
Kindertagesbetreuung zu den städtischen Pflichtaufgaben gehört, muss die LHP
jährlich große finanzielle Mittel aufwenden, um durch Sanierung, Kauf, Neubau
u. a. die erforderlichen Raumkapazitäten zu schaffen. Diese Situation würde
spürbar entschärft, wenn sich eine grundsätzliche, ressortübergreifende Sicht
auf die Problematik durchsetzte und die Grundschulen ihre Kapazitätsauslastung
sinnvoll auf den Unterricht und die außerunterrichtliche Betreuung durch den
Hort abstimmen.
Herr Bretz macht den Vorschlag, es umgekehrt zu formulieren, nicht die
Grundschulstandorte, sondern den Hort so zu planen.
Herr Kümmel verweist auf die Forderung, Schulentwicklungsplanung und
Kita- Planung in Verbindung zu bringen.
Frau Stooß erläutert, dass mit der Forderung, beide Planungen
anzugleichen, es notwendig
wurde den gleichen Zeitraum zu planen. Das ist ein Schuljahr.
Frau Knoblich verweist auf die Errichtung zusätzlicher Klassen z. B. an
der Grundschule 16. Die Schulentwicklungsplanung müsse so ernst genommen
werden, dass die Kita-Planung nicht ins Wanken
gerät.
Es schließt sich Nachfragen der Ausschussmitglieder an, die Frau Stooß beantwortet.
Herr Bretz bittet den Ergänzungsantrag von Frau Drohla klarer zu
formulieren, weil er missverständlich sei.
Man verständigt sich auf die Änderung des
Ergänzungsantrages wie folgt:
Der
Unterpunkt 3 ist mit folgendem Text zu ergänzen:
Dazu werden ressortübergreifend alle Grundschulen so
organisiert, dass die Hortbetreuung abgesichert ist und eine Doppelnutzung der
Räume weitgehend vermieden wird.
Abstimmung des geänderten Ergänzungsantrages:
Zustimmung: 8
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 4
Beschlusstext:
Maßnahmen der Verwaltung des Jugendamtes zur
Anpassung des Platzangebotes für Kindertagesbetreuung an eine bedarfsgerechte
Versorgung im Zeitraum Januar 2007 bis zum Ende des Kita Jahres 2007/08.
1. Bereitstellung von insgesamt 10.761 Plätzen
(Jahresdurchschnitt) gemäß §§ 1, 12 Kita - Gesetz bei 49 Trägern. Die Verteilung der Plätze
erfolgt gemäß der Anlagen 1 und 2 auf
87 Kindertagesstätten, Tagespflege und andere Betreuungsformen. Die
Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses. Die
Jahresdurchschnittsbelegungen gemäß der Anlagen in den einzelnen Altersgruppen
können sich bei Bedarf verschieben. Die Obergrenze der möglichen Belegung ist
die Anzahl der in der Betriebserlaubnis festgeschriebenen Platzkapazität.
Tagespflege und andere Betreuungsformen sind bei Bedarf auszubauen.
2. 205 Plätze werden durch Potsdamer Kinder in anderen
Wohnortgemeinden belegt. 154 Plätze werden außerhalb der Bedarfsplanung
angeboten. Diese wurden bei der Ermittlung der Versorgungsquote nicht
herangezogen und sind nicht in Punkt 1 enthalten, jedoch gemäß § 16 Kita Gesetz
zu finanzieren.
3. Vorrang hat die Bereitstellung von Plätzen für
Grundschulkinder in der Nähe von sowie an Schulstandorten, um dem stark
anwachsenden Bedarf zu entsprechen.
Dazu werden ressortübergreifend alle Grundschulen so
organisiert, dass die Hortbetreuung abgesichert ist und eine Doppelnutzung der
Räume weitgehend vermieden wird.
4. Die Fortschreibung der Maßnahmeplanung erfolgt
jährlich schuljahresgleich.
5. Neuaufnahmen von Kindern aus anderen Gemeinden
sind im Planungszeitraum nur dann zu finanzieren, wenn eine entsprechende
Zustimmung des Jugendamtes der Stadt Potsdam eingeholt wurde und der
Kostenausgleich mit der abgebenden Gemeinde gem. § 16 Abs. 5 KitaG
sichergestellt werden kann.
6. Für das Kita-Jahr 2007/2008 ist unter
Berücksichtigung eines bedarfgerechten Platzangebotes die Bereitstellung von
insgesamt 11.120 Plätzen notwendig.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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