18.04.2007 - 3.1 Maßnahmen der Verwaltung des Jugendamtes zur An...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Frau Stooß, Bereichsleiterin Reg. Kinder- u. Jugendarbeit,  bringt die Vorlage ein. Erstmals diente die Schulentwicklungsplanung als Orientierung bei der Planung der Hortplätze. Für jeden Schulstandort ist ausgewiesen, wie die Familien den Rechtsanspruch auf Betreuung wahrnehmen.

 

Frau Drohla bringt einen Ergänzungsantrag zur Drucksache 07/SVV/0182 ein:

 

Der Unterpunkt 3 ist mit folgendem Text zu ergänzen:

Dazu werden ressortübergreifend alle Grundschulstandorte so geplant, dass die Hortbetreuung abgesichert ist und eine Doppelnutzung der Räume weitgehend vermieden wird.

Begründung:

Seit Jahren wird die Obergrenze der eigentlichen Hortkapazitäten z. T. beträchtlich überschritten, so dass der Hortbetrieb an vielen Einrichtungen nur mit Sondergenehmigungen des Landesjugendamtes aufrecht erhalten werden kann. Dies hat mehrfach zu massiven Elternprotesten geführt.

Da die Bereitstellung eines ausreichenden Platzangebotes für Kindertagesbetreuung zu den städtischen Pflichtaufgaben gehört, muss die LHP jährlich große finanzielle Mittel aufwenden, um durch Sanierung, Kauf, Neubau u. a. die erforderlichen Raumkapazitäten zu schaffen. Diese Situation würde spürbar entschärft, wenn sich eine grundsätzliche, ressortübergreifende Sicht auf die Problematik durchsetzte und die Grundschulen ihre Kapazitätsauslastung sinnvoll auf den Unterricht und die außerunterrichtliche Betreuung durch den Hort abstimmen.

 

Herr Bretz macht den Vorschlag, es umgekehrt zu formulieren, nicht die Grundschulstandorte, sondern den Hort so zu planen.

 

Herr Kümmel verweist auf die Forderung, Schulentwicklungsplanung und Kita- Planung in Verbindung zu bringen.

 

Frau Stooß erläutert, dass mit der Forderung, beide Planungen anzugleichen, es notwendig wurde den gleichen Zeitraum zu planen. Das ist ein Schuljahr.

 

Frau Knoblich verweist auf die Errichtung zusätzlicher Klassen z. B. an der Grundschule 16. Die Schulentwicklungsplanung müsse so ernst genommen werden, dass die Kita-Planung nicht ins Wanken gerät.

 

Es schließt sich Nachfragen der Ausschussmitglieder an, die Frau Stooß beantwortet.

 

Herr Bretz bittet den Ergänzungsantrag von Frau Drohla klarer zu formulieren, weil er missverständlich sei.

 

Man verständigt sich auf die Änderung des Ergänzungsantrages wie folgt:

Der Unterpunkt 3 ist mit folgendem Text zu ergänzen:

Dazu werden ressortübergreifend alle Grundschulen so organisiert, dass die Hortbetreuung abgesichert ist und eine Doppelnutzung der Räume weitgehend vermieden wird.

 

Abstimmung des geänderten Ergänzungsantrages:

Zustimmung:              8

Ablehnung:                0

Stimmenthaltung:    4

 

 

Reduzieren

Beschlusstext:

Maßnahmen der Verwaltung des Jugendamtes zur Anpassung des Platzangebotes für Kindertagesbetreuung an eine bedarfsgerechte Versorgung im Zeitraum Januar 2007 bis zum Ende des Kita Jahres 2007/08.

 

1. Bereitstellung von insgesamt 10.761 Plätzen (Jahresdurchschnitt) gemäß §§ 1, 12 Kita - Gesetz bei 49  Trägern. Die Verteilung der Plätze erfolgt gemäß der Anlagen 1 und 2 auf  87 Kindertagesstätten, Tagespflege und andere Betreuungsformen. Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses. Die Jahresdurchschnittsbelegungen gemäß der Anlagen in den einzelnen Altersgruppen können sich bei Bedarf verschieben. Die Obergrenze der möglichen Belegung ist die Anzahl der in der Betriebserlaubnis festgeschriebenen Platzkapazität. Tagespflege und andere Betreuungsformen sind bei Bedarf auszubauen.

2. 205 Plätze werden durch Potsdamer Kinder in anderen Wohnortgemeinden belegt. 154 Plätze werden außerhalb der Bedarfsplanung angeboten. Diese wurden bei der Ermittlung der Versorgungsquote nicht herangezogen und sind nicht in Punkt 1 enthalten, jedoch gemäß § 16 Kita Gesetz zu finanzieren.

3. Vorrang hat die Bereitstellung von Plätzen für Grundschulkinder in der Nähe von sowie an Schulstandorten, um dem stark anwachsenden Bedarf zu entsprechen.

Dazu werden ressortübergreifend alle Grundschulen so organisiert, dass die Hortbetreuung abgesichert ist und eine Doppelnutzung der Räume weitgehend vermieden wird.

4. Die Fortschreibung der Maßnahmeplanung erfolgt jährlich schuljahresgleich.

5. Neuaufnahmen von Kindern aus anderen Gemeinden sind im Planungszeitraum nur dann zu finanzieren, wenn eine entsprechende Zustimmung des Jugendamtes der Stadt Potsdam eingeholt wurde und der Kostenausgleich mit der abgebenden Gemeinde gem. § 16 Abs. 5 KitaG sichergestellt werden kann.

6. Für das Kita-Jahr 2007/2008 ist unter Berücksichtigung eines bedarfgerechten Platzangebotes die Bereitstellung von insgesamt 11.120 Plätzen notwendig.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis DS 07/SVV/0182 und Ergänzungsantrag:

Zustimmung:              11

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:      1

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=3224&TOLFDNR=39135&selfaction=print