18.04.2007 - 3.4 Schule des Zweiten Bildungsweges der Landeshaup...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Schule und Sport Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE. PDS
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Mi., 18.04.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Schule und Sport
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Ewers bringt die Vorlage ein. Die Schulkonferenz der Abendschule
hat der Vorlage zugestimmt. Die Schulkonferenz des Potsdam-Kollegs hat mit dem
vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.PDS zugestimmt. Der Finanzausschuss hat in seiner heutigen Sitzung dem
ebenfalls zugestimmt. Auch der Kreisschulbeirat und das Staatliche
Schulamt haben zugestimmt.
Die Schulleiter beider Schulen, Frau Dr. Hoffmann und Herr
Horbach, erhalten Rederecht.
Frau Dr. Hoffmann führt
aus, dass Punkt 4 eine Willenserklärung des Schulträgers sei. Um der Schule
einen Namen zu geben, ist der Beschluss der
Schulkonferenz der neuen Schule erforderlich.
Herr Horbach informiert, dass nach Verhandlungen mit der
Landeshauptstadt eine Lösung gefunden wurde, mit der das Potsdam-Kolleg leben
könne. Er bittet jedoch darum, in der Schulentwicklungsplanung rechtzeitig
Vorsorge zu treffen, falls die Zahlen der Studierenden ansteigen. Er äußert
seine Bedenken zum Schulnamen. Wenn der Änderungsantrag beschlossen werde, habe
er keine Bedenken gegen die Beschlussvorlage.
Frau Drohla bringt den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.PDS ein
und begründet diesen. Man könnte Punkt 4 weglassen, weil die Namensgebung Sache
der neuen Schulkonferenz ist.
Frau Dr. Lotz fragt nach, ob durch das Kolleg oder die PDS ein anderer
Schulname vorgeschlagen wird. Herr Horbach meint, er müsse umgekehrt lauten: „Schule des
Zweiten Bildungswegs, Heinrich v. Kleist“.
Herr Kümmel verweist auf das Schulgesetz, wonach der Schulträger der
Schule einen Namen geben soll und Einvernehmen mit der Schulkonferenz
herzustellen hat.
Frau Ewers bestätigt dies. Deshalb hat die Verwaltung unter Punkt 4
der Beschlussvorlage den Vorschlag unterbreitet.
Herr Bretz verweist darauf, dass der PDS-
Antrag der neuen Schulkonferenz die Möglichkeit gibt, sich einen eigenen
Schulnamen zu geben. Aufgrund der bisherigen Umstände sollte man sensibel damit
umgehen.
Herr Horbach zitiert aus dem Protokoll der Schulkonferenz des
Potsdam-Kollegs, dass die vorgeschlagene Namensgebung sprachlich ungünstig und
missverständlich sei. Man habe Vorbehalte gegen die frühzeitige Festlegung des
Namens. Die Streichung von Punkt 4 sei wünschenswert.
Herr Arndt bringt einen Änderungsantrag
der Fraktion BürgerBündnis/FDP ein:
Änderung Punkt 4:
Die Schule soll nach Zustimmung der Schulkonferenz den Namen
„Schule des Zweiten Bildungsweges Heinrich von Kleist“
erhalten.
Herr Bretz meint, die neu zu bildende Schulkonferenz sollte beauftragt
werden, dem Schulträger Namensvorschläge zu
unterbreiten.
Frau Drohla verweist auf den eingebrachten Änderungsantrag ihrer
Fraktion.
Dr. Steinicke stellt fest, dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE.PDS der
weitergehende ist und lässt diesen zuerst abstimmen.
Abstimmungsergebnis Änderungsantrag der Fraktion DIE
LINKE.PDS:
Zustimmung: 7
Ablehnung: 2
Der Antrag ist angenommen. Damit ist der Antrag der Fraktion
BürgerBündnis/FDP hinfällig.
Beschlusstext:
1.
Mit
Wirkung ab 01.08.2007 werden die Schule des Zweiten Bildungsweges
(Potsdam-Kolleg) und die Schule des Zweiten Bildungsweges (Abendschule) zu
einer Schule des Zweiten Bildungsweges am Standort der Großen Stadtschule
Friedrich-Ebert-Str. 17 zusammengelegt.
2.
Nachfolgende
maximale Aufnahmekapazitäten werden festgelegt:
- im Bildungsgang zum nachträglichen
Erwerb der Fachoberschulreife (Abendrealschulbildungsgang)
* in der
Jahrgangsstufe 9
- 1-zügig
* in der Jahrgangsstufe
10
- 4-zügig
- im Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb
der allgemeinen Hochschulreife
(Tagesgymnasialbildungsgang)
* in den Jahrgangsstufen
11-13 - 3-zügig
- im Bildungsgang zum nachträglichen
Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
(Abendgymnasialbildungsgang)
* in den Jahrgangsstufen
11-13 - 2-zügig
3.
Der
als Anlage beigefügten Vereinbarung mit dem MBJS wird zugestimmt.
Anlagen zur Vorlage
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