18.04.2007 - 9 Maßnahmen der Verwaltung des Jugendamtes zur An...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Eine nochmalige Einbringung der Drucksache wird nicht gewünscht.

 

In der Diskussion spricht Herr Kühn die Anlage 1, Blatt 5, Nr. 8 an und fragt nach, was unter der genannten „fehlerhaften Betriebserlaubnis“ man zu verstehen hat und wie das Prüfverfahren aussieht.

Herr Schweers erläutert das Prüfverfahren/Betriebserlaubnisprüfung.

 

Herr Schröder hinterfragt nach Einbringung der ausgereichten Übersicht „Haushalt 2007 – Kita-Ausgaben, Zuschüsse und Platzbedarf“ und „Haushalt 2007 „Entwicklung Platzbedarf, Ausgaben und Zuschüsse Kita...“ der Verwaltung, welche durch Herrn Exner erläutert worden ist, den Punkt „Betriebskostenerstattungen“. Hier bittet er um Erläuterung der Finanzierungsschiene.

 

Frau Keilholz spricht den Punkt „alternative Kinderbetreuung“ an und fragt nach, wie sich diese finanziell auswirkt.

Herr Schweers erklärt, dass derzeit 199 Plätze – alternative Kinderbetreuung vorhanden seien.

Die Eltern zahlen hier Unkostenbeiträge – keine Elternbeiträge.

Die Stadt zahlt 2/3 der Kosten gegenüber einem sonstigen Platz.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Maßnahmen der Verwaltung des Jugendamtes zur Anpassung des Platzangebotes für Kindertagesbetreuung an eine bedarfsgerechte Versorgung im Zeitraum Januar 2007 bis zum Ende des Kita Jahres 2007/08.

 

1. Bereitstellung von insgesamt 10.761 Plätzen (Jahresdurchschnitt) gemäß §§ 1, 12 Kita - Gesetz bei 49                     Trägern. Die Verteilung der Plätze erfolgt gemäß der Anlagen 1 und 2 auf  87 Kindertagesstätten, Tagespflege und andere Betreuungsformen. Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses. Die Jahresdurchschnittsbelegungen gemäß der Anlagen in den einzelnen Altersgruppen können sich bei Bedarf verschieben. Die Obergrenze der möglichen Belegung ist die Anzahl der in der Betriebserlaubnis festgeschriebenen Platzkapazität. Tagespflege und andere Betreuungsformen sind bei Bedarf auszubauen.

2. 205 Plätze werden durch Potsdamer Kinder in anderen Wohnortgemeinden belegt. 154 Plätze werden außerhalb der Bedarfsplanung angeboten. Diese wurden bei der Ermittlung der Versorgungsquote nicht herangezogen und sind nicht in Punkt 1 enthalten, jedoch gemäß § 16 Kita Gesetz zu finanzieren.

3. Vorrang hat die Bereitstellung von Plätzen für Grundschulkinder in der Nähe von sowie an Schulstandorten, um dem stark anwachsenden Bedarf zu entsprechen.

4. Die Fortschreibung der Maßnahmeplanung erfolgt jährlich schuljahresgleich.

5. Neuaufnahmen von Kindern aus anderen Gemeinden sind im Planungszeitraum nur dann zu finanzieren, wenn eine entsprechende Zustimmung des Jugendamtes der Stadt Potsdam eingeholt wurde und der Kostenausgleich mit der abgebenden Gemeinde gem. § 16 Abs. 5 KitaG sichergestellt werden kann.

6. Für das Kita-Jahr 2007/2008 ist unter Berücksichtigung eines bedarfgerechten Platzangebotes die Bereitstellung von insgesamt 11.120 Plätzen notwendig.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Die Ausschussmitglieder empfehlen die DS 07/SVV/0182 der Stadtverordnetenversammlung mit

1 Enthaltung zur Beschlussfassung.

 

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Anlagen zur Vorlage