18.04.2007 - 9 Maßnahmen der Verwaltung des Jugendamtes zur An...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 18.04.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Jugendamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Eine
nochmalige Einbringung der Drucksache wird nicht gewünscht.
In der
Diskussion spricht Herr Kühn die Anlage 1, Blatt 5, Nr. 8 an und fragt nach,
was unter der genannten „fehlerhaften Betriebserlaubnis“ man zu verstehen hat
und wie das Prüfverfahren aussieht.
Herr
Schweers erläutert das Prüfverfahren/Betriebserlaubnisprüfung.
Herr
Schröder hinterfragt nach Einbringung der ausgereichten Übersicht „Haushalt
2007 – Kita-Ausgaben, Zuschüsse und Platzbedarf“ und „Haushalt 2007
„Entwicklung Platzbedarf, Ausgaben und Zuschüsse Kita...“ der Verwaltung,
welche durch Herrn Exner erläutert worden ist, den Punkt
„Betriebskostenerstattungen“. Hier bittet er um Erläuterung der
Finanzierungsschiene.
Frau
Keilholz spricht den Punkt „alternative Kinderbetreuung“ an und fragt nach, wie
sich diese finanziell auswirkt.
Herr
Schweers erklärt, dass derzeit 199 Plätze – alternative Kinderbetreuung
vorhanden seien.
Die
Eltern zahlen hier Unkostenbeiträge – keine Elternbeiträge.
Die Stadt
zahlt 2/3 der Kosten gegenüber einem sonstigen Platz.
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Maßnahmen der Verwaltung des Jugendamtes zur Anpassung des
Platzangebotes für Kindertagesbetreuung an eine bedarfsgerechte Versorgung im
Zeitraum Januar 2007 bis zum Ende des Kita Jahres 2007/08.
1. Bereitstellung von insgesamt 10.761 Plätzen
(Jahresdurchschnitt) gemäß §§ 1, 12 Kita - Gesetz bei 49
Trägern. Die Verteilung der Plätze erfolgt gemäß der Anlagen 1 und 2
auf 87 Kindertagesstätten,
Tagespflege und andere Betreuungsformen. Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil
des Beschlusses. Die Jahresdurchschnittsbelegungen gemäß der Anlagen in den
einzelnen Altersgruppen können sich bei Bedarf verschieben. Die Obergrenze der
möglichen Belegung ist die Anzahl der in der Betriebserlaubnis
festgeschriebenen Platzkapazität. Tagespflege und andere Betreuungsformen sind
bei Bedarf auszubauen.
2. 205 Plätze werden durch Potsdamer Kinder in anderen Wohnortgemeinden
belegt. 154 Plätze werden außerhalb der Bedarfsplanung angeboten. Diese
wurden bei der Ermittlung der Versorgungsquote nicht herangezogen und sind
nicht in Punkt 1 enthalten, jedoch gemäß § 16 Kita Gesetz zu finanzieren.
3. Vorrang hat die Bereitstellung von Plätzen für
Grundschulkinder in der Nähe von sowie an Schulstandorten, um dem stark
anwachsenden Bedarf zu entsprechen.
4. Die Fortschreibung der Maßnahmeplanung erfolgt jährlich
schuljahresgleich.
5. Neuaufnahmen von Kindern aus anderen Gemeinden sind im
Planungszeitraum nur dann zu finanzieren, wenn eine entsprechende Zustimmung
des Jugendamtes der Stadt Potsdam eingeholt wurde und der Kostenausgleich mit
der abgebenden Gemeinde gem. § 16 Abs. 5 KitaG sichergestellt werden kann.
6. Für das Kita-Jahr 2007/2008 ist unter Berücksichtigung eines
bedarfgerechten Platzangebotes die Bereitstellung von insgesamt 11.120 Plätzen
notwendig.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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