18.04.2007 - 6 Schule des Zweiten Bildungsweges der Landeshaup...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 18.04.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Schule und Sport
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Mit
Wirkung ab 01.08.2007 werden die Schule des Zweiten Bildungsweges
(Potsdam-Kolleg) und die Schule des Zweiten Bildungsweges (Abendschule) zu
einer Schule des Zweiten Bildungsweges am Standort der Großen Stadtschule
Friedrich-Ebert-Str. 17 zusammengelegt.
2.
Nachfolgende
maximale Aufnahmekapazitäten werden festgelegt:
- im Bildungsgang zum nachträglichen
Erwerb der Fachoberschulreife (Abendrealschulbildungsgang)
* in der
Jahrgangsstufe 9
- 1-zügig
* in der Jahrgangsstufe
10
- 4-zügig
- im Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb
der allgemeinen Hochschulreife
(Tagesgymnasialbildungsgang)
* in den Jahrgangsstufen
11-13 - 3-zügig
- im Bildungsgang zum nachträglichen
Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
(Abendgymnasialbildungsgang)
* in den Jahrgangsstufen
11-13 - 2-zügig
3.
Der
als Anlage beigefügten Vereinbarung mit dem MBJS wird zugestimmt.
4.
Die
Schule soll nach Zustimmung der Schulkonferenz den Namen
„Heinrich-von-Kleist-Schule des Zweiten Bildungsweges“ erhalten.
Abstimmungsergebnisse:
1.
Abstimmung des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE.PDS: 4/1/5
Damit
wird folgender geänderter Beschlusstext zur Beschlussfassung empfohlen:
„Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Mit Wirkung ab 01.08.2007
werden die Schule des Zweiten Bildungsweges (Potsdam-Kolleg) die Schule
des Zweiten Bildungsweges (Abendschule) zu einer Schule des Zweiten
Bildungsweges am Standort der Großen Stadtschule Friedrich-Ebert-Str. 17
zusammengelegt.
- Nachfolgende maximale
Aufnahmekapazitäten werden festgelegt:
- im
Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der Fachoberschulreife
(Abendrealschulbildungsgang)
* in der Jahrgangsstufe 9 -
1-zügig
* in der Jahrgangsstufe 10 -
4-zügig
- im
Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
(Tagesgymnasialbildungsgang)
* in den Jahrgangsstufen 11 – 13 -
3-zügig
- im
Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
(Abendgymnasialbildungsgang)
* in den Jahrgangsstufen 11 – 13 -
2-zügig
- Der als Anlage beigefügten
Vereinbarung mit dem MBJS wird zugestimmt.
Zustimmung: 7
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 3
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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