18.04.2007 - 6 Schule des Zweiten Bildungsweges der Landeshaup...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Weiberlenn bringt die Drucksache ein.

 

Herr Krause verweist in seinen Ausführungen auf den vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.PDS. In diesem wird darum gebeten, den Punkt 4 zu streichen.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Mit Wirkung ab 01.08.2007 werden die Schule des Zweiten Bildungsweges (Potsdam-Kolleg) und die Schule des Zweiten Bildungsweges (Abendschule) zu einer Schule des Zweiten Bildungsweges am Standort der Großen Stadtschule Friedrich-Ebert-Str. 17 zusammengelegt.

2.      Nachfolgende maximale Aufnahmekapazitäten werden festgelegt:

      - im Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der Fachoberschulreife (Abendrealschulbildungsgang)

        * in der Jahrgangsstufe   9                  -   1-zügig

        * in der Jahrgangsstufe 10                  -   4-zügig

      - im Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife                      (Tagesgymnasialbildungsgang)  

        * in den Jahrgangsstufen 11-13          -   3-zügig

      - im Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife

        (Abendgymnasialbildungsgang)                

        * in den Jahrgangsstufen 11-13          -   2-zügig

3.      Der als Anlage beigefügten Vereinbarung mit dem MBJS wird zugestimmt.

4.      Die Schule soll nach Zustimmung der Schulkonferenz den Namen „Heinrich-von-Kleist-Schule des Zweiten Bildungsweges“ erhalten.

 

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Abstimmungsergebnisse:

 

1. Abstimmung des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE.PDS:   4/1/5

 

Damit wird folgender geänderter Beschlusstext zur Beschlussfassung empfohlen:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Mit Wirkung ab 01.08.2007 werden die Schule des Zweiten Bildungsweges (Potsdam-Kolleg) die Schule des Zweiten Bildungsweges (Abendschule) zu einer Schule des Zweiten Bildungsweges am Standort der Großen Stadtschule Friedrich-Ebert-Str. 17

zusammengelegt.

  1. Nachfolgende maximale Aufnahmekapazitäten werden festgelegt:

- im Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der Fachoberschulreife

  (Abendrealschulbildungsgang)

  * in der Jahrgangsstufe   9                 - 1-zügig

  * in der Jahrgangsstufe 10                 - 4-zügig

- im Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife

  (Tagesgymnasialbildungsgang)

  * in den Jahrgangsstufen 11 – 13            - 3-zügig

- im Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife

  (Abendgymnasialbildungsgang)

              * in den Jahrgangsstufen 11 – 13            - 2-zügig

  1. Der als Anlage beigefügten Vereinbarung mit dem MBJS wird zugestimmt.

 

 

Zustimmung:                           7

Ablehnung:                              0

Stimmenthaltung:                   3

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=3225&TOLFDNR=39156&selfaction=print