24.04.2007 - 2.2 Änderung des B-Planes Nr. 8 im Ortsteil Groß Gl...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Eine Einbringung des Antrages erfolgt nicht. Herr Kutzmutz verweist auf die Begründung und weist ergänzend darauf hin, dass das Anliegen auch Wunsch des Ortsbeirates sei.

 

Herr Goetzmann teilt mit, dass das Anliegen inhaltlich verständlich sei. Er stellt  jedoch die Relation der Zielstellung und des hier gewählten Mittels infrage.

Zum Einen macht Herr Goetzmann deutlich, dass es sich hier um ein Grundstück im Eigentum der Stadt handelt; damit gäbe es keine Veranlassung, dass die Stadt sich selbst gegenüber eine Veränderungssperre auferlegt. Damit wäre der zweite Teil des Antrages verzichtbar. Zum ersten Teil verweist Herr Goetzmann auf die Begründung, welche die Zielstellung der Reduzierung des Baufensters von 500 auf 240 m² beinhalte. Da niemand gezwungen sei, die in einem B-Plan vorhandenen Möglichkeiten voll auszuschöpfen sei keine Änderung notwendig. Vielmehr könnte dies durch Festlegung von Rahmenbedingungen gesteuert werden. Beispielsweise wäre eine privatrechtliche Vereinbarung mit dem Erwerber denkbar, die festschreibt, dass nicht mehr als 240 m² bebaut werden dürfen. Die Dienstbarkeit zu Gunsten der Stadt wäre durch Eintrag ins Grundbuch zu sichern.

 

Herr Blaser berichtet über die in der Einwohnerversammlung geführten Diskussion zu dieser Thematik und unterstreicht die von einer großen Mehrheit gewünschte Veränderung.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt klar, dass der B-Plan die größere Sicherheit für Änderungen böte.

 

Herr Cornelius äußert Bedenken, dass sich bei Eingrenzung des Baufensters möglicherweise kein bzw. nur schwieriger ein Kaufinteressent fände. Er stellt auch die überzeugende Meinungsbildung in Groß Glienicke in Frage.

 

Frau Hüneke macht auf die Möglichkeit einer einfachen B-Plan-Änderung aufmerksam.

 

Der Ausschussvorsitzende bekräftigt, dass auch nach Aussage der Ortsbürgermeisterin, Frau Langenhoff, die Willensbildung aus Groß Glienicke eindeutig vorläge. Nach weiteren Äußerungen verschiedener Teilnehmer stellt Herr Dr. Seidel folgenden Änderungsantrag: im letzten Satz (Veränderungssperre) soll „zu erlassen“ durch „zu prüfen“ ersetzt werden. Herr Kutzmutz signalisiert für den Antragsteller die Übernahme dieser Änderung.

 

Herr Goetzmann empfiehlt im Anschluss der weiteren Diskussion, die Ziele zu fixieren und das geeignete Mittel zu suchen, das die rechtliche Umsetzung sichert.

 

Der Ausschussvorsitzende bekräftigt, dass die Möglichkeit einer einfachen B-Plan-Änderung geprüft werden sollte.

 

Herr Kutzmutz greift den Vorschlag auf und bittet die Verwaltung in der STVV darüber zu informieren, ob es eine weichere Variante (als die des Erlasses einer Veränderungssperre) gibt und würde seiner Fraktion empfehlen, diese weichere Variante zu beschließen.

 

Aufgrund der Feststellung, dass im Antragstext selbst die konkrete Zielstellung nicht erkennbar sei (steht nur in der Begründung), verständigt sich der Ausschuss darauf, nach Badewiese einzusetzen: mit dem Ziel der Reduzierung des Baufensters.  Dies wird vom Antragsteller übernommen.

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Geänderter Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Änderung des B-Planes Nr. 8 im Ortsteil Groß Glienicke im Bereich des Sondergebietes Freizeit (Badewiese) mit dem Ziel der Reduzierung des Baufensters vorzubereiten.

Für diesen Bereich ist eine Veränderungssperre zu prüfen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  2

Stimmenthaltung:       0