24.04.2007 - 2.2 Änderung des B-Planes Nr. 8 im Ortsteil Groß Gl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.2
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE. PDS
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 24.04.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Eine Einbringung des Antrages
erfolgt nicht. Herr Kutzmutz verweist auf die Begründung und weist ergänzend
darauf hin, dass das Anliegen auch Wunsch des Ortsbeirates sei.
Herr
Goetzmann teilt mit, dass das Anliegen inhaltlich verständlich sei. Er
stellt jedoch die Relation der
Zielstellung und des hier gewählten Mittels infrage.
Zum Einen
macht Herr Goetzmann deutlich, dass es sich hier um ein Grundstück im Eigentum
der Stadt handelt; damit gäbe es keine Veranlassung, dass die Stadt sich selbst
gegenüber eine Veränderungssperre auferlegt. Damit wäre der zweite Teil des
Antrages verzichtbar. Zum ersten Teil verweist Herr Goetzmann auf die
Begründung, welche die Zielstellung der Reduzierung des Baufensters von 500 auf
240 m² beinhalte. Da niemand gezwungen sei, die in einem B-Plan vorhandenen
Möglichkeiten voll auszuschöpfen sei keine Änderung notwendig. Vielmehr könnte
dies durch Festlegung von Rahmenbedingungen gesteuert werden. Beispielsweise
wäre eine privatrechtliche Vereinbarung mit dem Erwerber denkbar, die
festschreibt, dass nicht mehr als 240 m² bebaut werden dürfen. Die Dienstbarkeit
zu Gunsten der Stadt wäre durch Eintrag ins Grundbuch zu sichern.
Herr
Blaser berichtet über die in der Einwohnerversammlung geführten Diskussion zu
dieser Thematik und unterstreicht die von einer großen Mehrheit gewünschte
Veränderung.
Der Ausschussvorsitzende
stellt klar, dass der B-Plan die größere Sicherheit für Änderungen böte.
Herr
Cornelius äußert Bedenken, dass sich bei Eingrenzung des Baufensters
möglicherweise kein bzw. nur schwieriger ein Kaufinteressent fände. Er stellt
auch die überzeugende Meinungsbildung in Groß Glienicke in Frage.
Frau
Hüneke macht auf die Möglichkeit einer einfachen B-Plan-Änderung aufmerksam.
Der
Ausschussvorsitzende bekräftigt, dass auch nach Aussage der
Ortsbürgermeisterin, Frau Langenhoff, die Willensbildung aus Groß Glienicke
eindeutig vorläge. Nach weiteren Äußerungen verschiedener Teilnehmer stellt Herr
Dr. Seidel folgenden Änderungsantrag: im letzten Satz (Veränderungssperre)
soll „zu erlassen“ durch „zu prüfen“ ersetzt werden. Herr Kutzmutz
signalisiert für den Antragsteller die Übernahme dieser Änderung.
Herr Goetzmann empfiehlt im
Anschluss der weiteren Diskussion, die Ziele zu fixieren und das geeignete
Mittel zu suchen, das die rechtliche Umsetzung sichert.
Der Ausschussvorsitzende
bekräftigt, dass die Möglichkeit einer einfachen B-Plan-Änderung geprüft werden
sollte.
Herr
Kutzmutz greift den Vorschlag auf und bittet die Verwaltung in der STVV
darüber zu informieren, ob es eine weichere Variante (als die des Erlasses
einer Veränderungssperre) gibt und würde seiner Fraktion empfehlen,
diese weichere Variante zu beschließen.
Aufgrund
der Feststellung, dass im Antragstext selbst die konkrete Zielstellung nicht
erkennbar sei (steht nur in der Begründung), verständigt sich der Ausschuss
darauf, nach Badewiese einzusetzen: mit dem Ziel der Reduzierung des
Baufensters. Dies wird vom
Antragsteller übernommen.
Geänderter Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Änderung des
B-Planes Nr. 8 im Ortsteil Groß Glienicke im Bereich des Sondergebietes
Freizeit (Badewiese) mit dem Ziel der Reduzierung des Baufensters
vorzubereiten.
Für diesen Bereich ist eine Veränderungssperre zu prüfen.