24.04.2007 - 3.2 BE B-Planung Schiffbauergasse; rechtlicher und ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Zusätze:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 24.04.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr Lehmann (Bereich
Stadterneuerung und Denkmalpflege) informiert u.a. zum bisherigen Vorlauf des
B-Planes (u.a. Aufstellungsbeschluss im Jahr 1993, Beschluss zur vorgezogenen
Abwägung Parkhaus am April 2006).
Nach
dem Europarechtsanpassungsgesetz Bau -EAG Bau hätten Bauleitplanverfahren, die
vor dem 20.07.2004 förmlich eingeleitet worden sind, nach den bisherigen
Vorschriften spätestens bis zum 20.07.2006 zu Ende geführt werden müssen. Da
das Bebauungsplanverfahren Schiffbauergasse bis Ablauf dieser Frist - wegen
nicht abschließender Abstimmungen bzw. Abwägung zu den Bebauungshöhen der
Gewerbebereiche um das Parkhaus -
jedoch nicht weitergeführt wurde, muss entsprechend der neuen Gesetzeslage die
Verpflichtung zur Umweltprüfung eingehalten werden und bei den Planaufstellungsschritten
berücksichtigt werden und somit das B-Planverfahren Nr. 23
"Schiffbauergasse" (gilt für beide Teilbebauungspläne 23 A
"Villa Tummeley" und 23 B "Schiffbauergasse-Süd")
wesentliche Verfahrensschritte neu durchlaufen.
Die Beurteilung der Zulässigkeit
der Bebauung des Gewerbekomplexes kann deshalb z.Zt. nicht nach § 33 BauGB
erfolgen, sondern muss zwangsläufig nach § 34 BauGB erfolgen. Dies stellt in
einem Sanierungsgebiet aus Sicht der Verwaltung jedoch kein Problem dar,
solange sich die Beteiligten (hier auch der Bauausschuss) hinsichtlich der
sanierungsrechtlichen Vorgaben einig sind.
Bezugnehmend auf die Bitte in
der vergangenen Sitzung teilt Herr Lehmann mit, dass es im Moment keine
verbindliche Stellungnahme der Denkmalbehörden vorliegen würde.
Der Ausschussvorsitzende äußert sich zur Verfahrensweise (mündliche
Berichterstattung) und regt an, dass die Verwaltung beauftragt wird,
zügig in einem überschaubaren Zeitraum eine Mitteilungsvorlage vorzubereiten,
wie sie die baurechtliche Planung im Bereich der Schiffbauergasse entwickeln und
zum Abschluss bringen will.
Seitens der Teilnehmer erfolgt
Zustimmung zum Verfahrensvorschlag.
Herr Kümmel bittet darum, dass die
Verwaltung zum Zeitpunkt einer Bauantragstellung (welche über den gefassten
Auslegungsbeschluss hinaus geht) im Ausschuss berichtet.
Herr Goetzmann nimmt Bezug auf
den Abgleich zu den Sanierungszielen, hier sieht sich die Verwaltung in der
Verpflichtung. Er ergänzt, dass der B-Plan noch bindend sei.
Der Ausschussvorsitzende greift
die Bitte von Herrn Kümmel auf und schlägt folgende eindeutige Verfahrensweise
vor, solange die erbetene Mitteilungsvorlage der Verwaltung nicht vorliegt,
ist der Ausschuss in jedem Einzelfall zu informieren, bevor eine Baugenehmigung
erteilt wird.
Auch zu diesem ergänzenden
Verfahrensvorschlag erfolgt Zustimmung, auch seitens der Verwaltung.
Frau Hüneke geht nochmals auf
ihre bereits in der vergangenen Sitzung geäußerten Bedenken ein. Sie äußert die
Befürchtung, dass mit dem Mehrheitsbeschluss „maximale Höhe des Büroturms 23 m“
die Denkmalpflege unter Druck gesetzt werden könnte. Frau Hüneke übt nochmals
Kritik daran, dass in Unkenntnis der Voten der Denkmalbehörden eine
Meinungsbildung erfolgt ist.
Herr Goetzmann sichert für
die Verwaltung zu, dass die Stellungnahme der Denkmalpflege zur Kenntnis
gegeben wird, bevor etwas Abschließendes passiert.