24.04.2007 - 7 Benachteiligung von Hartz IV Kindern
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE. PDS
- Datum:
- Di., 24.04.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- abgelehnt
Frau Schulze bringt den Antrag ein und begründet diesen. Sie fragt, in
welcher Art und Weise in der PAGA diesbezüglich verfahren wird.
Herr Thomann erklärt, dass
Einnahmen nicht als Einkommen berücksichtigt werden, wenn sie als
zweckbestimmte Einnahmen einem anderen Zweck als die Leistung nach dem SGB II
dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben
Leistungen aus dem SGB II nicht gerechtfertigt werden. Geldgeschenke die
zweckbestimmt sind, werden von der PAGA nicht angerechnet.
Zur
Erhöhung der Rechtsklarheit und besseren verwaltungsinternen Umsetzung des SGB
II ist aus Sicht der PAGA eine Änderung der Rechtslage zu empfehlen.
Frau Paulsen stellt fest, dass dies in Potsdam bereits geregelt ist.
Frau Grasnick gibt zu bedenken, dass es auch andere
Glaubensgemeinschaften gibt, für die dies zutrifft.
Frau Kirchner bittet zu Protokoll zu nehmen, dass der Antrag durch
Verwaltungshandeln erledigt ist.
Frau Dr. Müller spricht dagegen, da die Unsicherheit im Land
vorhanden ist und immer wieder Nachfragen kommen. Sie bittet die PAGA um die
entsprechende Öffentlichkeitsarbeit.
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung Potsdam möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird gebeten, eine Bundesratsinitiative des Landes
Brandenburg zu unterstützen.
Ziel
dieser Bundesratsinitiative ist eine Korrektur des SGB II. Geldgeschenke zum
Weihnachtsfest, zur Jugendweihe, Konfirmation und Erstkommunion sind als
zweckbestimmte Einnahmen anzusehen und müssen anrechnungsfrei bleiben.
Bis
zu einer gesetzlichen Neuregelegung fordert die Stadtverordnetenversammlung den
Bundesarbeitsminister Müntefering und die Bundesagentur für Arbeit auf, die
interne Dienstanweisung zum SGB II unverzüglich zu ändern. Es ist eine
Übergangsregelung im Sinne der Betroffenen zu schaffen, damit Geldgeschenke zu
o. g. Anlässen anrechnungsfrei bleiben.
Der
Oberbürgermeister übermittelt dem Bundesarbeitsminister und der Bundesagentur
die Position der Stadtverordnetenversammlung Potsdam in einem entsprechenden
Schreiben.