26.04.2007 - 11 Unterschutzstellung eines historischen Naturden...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Grittner stellt den historischen Hintergrund vor, der seiner Ansicht nach eine Anerkennung des historischen Lindenrondells auf dem Hasselberg im Ortsteil Marquardt als Naturdenkmal begründet. Dieses Rondell besteht an seinem höchsten Punkt aus sieben alten hohen Linden mit einem Stammumfang von 200 bis 292 cm. Aus historischen Veröffentlichungen ist belegt, dass sich Ende des 18. Jahrhunderts an diesem ort ein Aussichtsturm befand und der besondere historische Bezug wird durch den Hinweis auf einen Besuch des Königs Friedrich Wilhelm des II. in Marquardt im September 1796 hergestellt.

 

Herr Wahl vom Bereich Umwelt und Natur verweist darauf, dass eine Unterschutzstellung der Baumgruppe anhand des Paragrafen 23 des Naturschutzgesetzes abgeprüft werden muss. Er macht deutlich, dass sich die Bäume in einem sehr schlechten Zustand befinden und hier in erster Linie der historische Aspekt und nicht der Naturschutzaspekt in den Vordergrund tritt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Schultheiß, welche Konsequenzen eine Unterschutzstellung nach sich zieht, erläutert Herr Wahl, dass ein Naturdenkmal für die Öffentlichkeit begehbar bzw. erlebbar gemacht werden müsse, dieses hat zur Folge, dass sich die Baumgruppe in einem verkehrssicheren Zustand befinden muss. Da sich der Baumbestand, wie bereits von Herrn Wahl erwähnt, in einem sehr desolaten Zustand befindet, ist die Herstellung der Verkehrssicherheit nur bedingt zu gewährleisten.

 

Der Kulturausschuss weist den Antrag zurück und stellt fest, dass die Zuständigkeit für derartige Entscheidungen in den Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft sowie in den Bereich der Gartendenkmalpflege fallen.

 

Nach Behandlung des Antrages in den zuständigen Gremien, wird um nochmalige Berichterstattung im Kulturausschuss gebeten.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

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