08.05.2007 - 5.2 Verfahren bei Investitionsfragen zur Inanspruch...

Beschluss:
vertagt
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Die Behandlung des Antrages wird weiterhin zurück gestellt.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Im Rahmen der Überarbeitung des Kleingartenentwicklungskonzeptes wird Verfahren festgeschrieben, welches festlegt, unter welchen verbindlichen Regelungen es für Investoren möglich ist, eine Bebauung auf einer Fläche zu planen, die derzeit mit Kleingärten genutzt wird und für die noch kein B-Plan vorhanden ist.

 

Dieses Verfahren sollte folgende Schritte umfassen:

 

  1. Feststellung des gesamtstädtischen Interesses für die Investition durch einen
    Beschluss der SVV
  2. Anhörung der Kleingärtner
  3. Übernahme der Kosten für die Bewertung der Kleingärten durch den Investor
  4. Übernahme der Kosten für den B-Plan durch den Investor
  5. Beschluss des B-Plans durch die SVV nach Erörterung im Kleingartenbeirat und unter Darstellung der getroffenen Lösung für die betroffenen Kleingärtner; diese müssen dabei gehört werden
  6. Zahlung der Entschädigung oder der Neuanlage der Kleingärten durch den Investor
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