08.05.2007 - 6.1 Berichterstattung zum Bauvorhaben Hegelallee 25/26
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Zusätze:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 08.05.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Die
Stellungnahmen des Landesamtes für Denkmalpflege und der Stiftung Preussische
Schlösser und Gärten ist den Teilnehmern mit der Einladung zugegangen.
Frau Dr. von Kuick-Frenz
informiert über den Eingang des Schreibens der
ICOMOS v. 4.5.2007 (wird diesem
Protokoll als Anlage beigefügt).
Die Verwaltung nimmt Bezug auf
die Festlegung des SB-Ausschusses in seiner Sitzung am 13.2.2007:
„Die Verwaltung kann das
genannte Bauvorhaben nach § 34 BauGB zur Genehmigungsreife führen, unter
Berücksichtigung folgender Maßgaben:
-
Herstellen
des Benehmens mit der zuständigen Fachbehörde Denkmalschutz,
-
Vorstellung
des Ergebnisses der Abstimmung mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten
im Ausschuss,
-
Vorstellung
der endgültigen, genehmigungsreifen Fassung des Bauvorhabens im Ausschuss.“
Frau Dr. von Kuick-Frenz teilt
mit, dass die hier vorgestellten Unterlagen noch nicht Bestandteil des
Bauantrages sind. Diese sollten in den Bauantrag aufgenommen werden, um
endgültige Bauantragsunterlagen zu schaffen. Die Verwaltung wird entsprechend
den v.g. Maßgaben handeln und den Ausschuss entsprechend informieren. Sie
verweist hier auch auf den Anspruch des Bauherren auf Bescheidung des
Bauantrages.
Frau Hüneke äußert sich
verwundert darüber, dass die Verwaltung kein B-Plan-Verfahren durchführen
möchte, zumal aus den Stellungnahmen des Landesamtes sowie der Stiftung die
Anregung gegeben worden sei.
Der Ausschussvorsitzende hält
die weitere Antragsbearbeitung nach § 34 BauGB für sinnvoll, unter Einhaltung
der beschlossenen Maßgaben. Damit ist ein sehr detailliertes Verfahren
festgelegt worden, auch würden mit einem B-Plan-Verfahren die bestehenden
Probleme nicht ad hoc geklärt werden.
Nach Äußerungen mehrerer
Teilnehmer unterstreicht der Ausschussvorsitzende nochmals, dass nach seiner
Meinung der Investor Anspruch auf eine rechtsgültige Entscheidung habe. Man
solle auch nicht ausschließen, dass auch der Investor Schlüsse aus den
vorliegenden negativen Stellungnahmen ziehen werde.