08.05.2007 - 6.1 Berichterstattung zum Bauvorhaben Hegelallee 25/26

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Die Stellungnahmen des Landesamtes für Denkmalpflege und der Stiftung Preussische Schlösser und Gärten ist den Teilnehmern mit der Einladung zugegangen.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz informiert über den Eingang des Schreibens der

ICOMOS v. 4.5.2007 (wird diesem Protokoll als Anlage beigefügt).

 

Die Verwaltung nimmt Bezug auf die Festlegung des SB-Ausschusses in seiner Sitzung am 13.2.2007:

„Die Verwaltung kann das genannte Bauvorhaben nach § 34 BauGB zur Genehmigungsreife führen, unter Berücksichtigung folgender Maßgaben:

-          Herstellen des Benehmens mit der zuständigen Fachbehörde Denkmalschutz,

-          Vorstellung des Ergebnisses der Abstimmung mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten im Ausschuss,

-          Vorstellung der endgültigen, genehmigungsreifen Fassung des Bauvorhabens im Ausschuss.“

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz teilt mit, dass die hier vorgestellten Unterlagen noch nicht Bestandteil des Bauantrages sind. Diese sollten in den Bauantrag aufgenommen werden, um endgültige Bauantragsunterlagen zu schaffen. Die Verwaltung wird entsprechend den v.g. Maßgaben handeln und den Ausschuss entsprechend informieren. Sie verweist hier auch auf den Anspruch des Bauherren auf Bescheidung des Bauantrages.

 

Frau Hüneke äußert sich verwundert darüber, dass die Verwaltung kein B-Plan-Verfahren durchführen möchte, zumal aus den Stellungnahmen des Landesamtes sowie der Stiftung die Anregung gegeben worden sei.

 

Der Ausschussvorsitzende hält die weitere Antragsbearbeitung nach § 34 BauGB für sinnvoll, unter Einhaltung der beschlossenen Maßgaben. Damit ist ein sehr detailliertes Verfahren festgelegt worden, auch würden mit einem B-Plan-Verfahren die bestehenden Probleme nicht ad hoc geklärt werden.

 

Nach Äußerungen mehrerer Teilnehmer unterstreicht der Ausschussvorsitzende nochmals, dass nach seiner Meinung der Investor Anspruch auf eine rechtsgültige Entscheidung habe. Man solle auch nicht ausschließen, dass auch der Investor Schlüsse aus den vorliegenden negativen Stellungnahmen ziehen werde.

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