08.05.2007 - 4 Bebauungsplan Nr. 8 Griebnitzsee, Abwägung und ...

Beschluss:
vertagt
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Die Behandlung des TOP’s B-Plan 45 erfolgt gemeinsam mit dem TOP B-Plan 8.

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) bringt die Vorlage ein.

 

Er informiert u.a. darüber, dass zur durchgeführten öffentlichen Auslegung mehr als 1300 Stellungnahmen von Bürgern zum Bebauungsplan abgegeben worden seien. Eine große öffentliche Aufmerksamkeit sei daraus ableitbar.

Der überwiegende Teil der Öffentlichkeit legte die Gewichtung auf

-          den Erhalt des Uferweges für Fußgänger und Radfahrer

-          den Zugang zum Wasser und freie Betretbarkeit der Uferflächen

-          keine Bebauung der Uferflächen.

Seitens der betroffenen Grundstückseigentümer wurde hingegen Wert gelegt auf Aspekte, wie

-          keine öffentliche Durchwegung und wenn, dann nur für Fußgänger und zeitlich beschränkt (nächtliche Schließung)

-          keine öffentliche Nutzung der Uferflächen (nicht zu große Beeinträchtigung von Stegen und Bootshäusern).

 

Herr Goetzmann macht zusätzlich auf redaktionelle Korrekturbedarfe aufmerksam:

Auf Seite 4 der Kurzeinführung zur Beschlussvorlage sind folgende Änderungen erforderlich:

 

3. Absatz, Überschrift: Anlage 3 wird geändert in Anlage 2

5. Absatz, Überschrift: Anlage 4 wird geändert in Anlage 3

5. Absatz, 2. Zeile: „insgesamt 51 Punkten“ wird geändert in „insgesamt 63 Punkten“

5. Absatz, 3. Zeile: „30 zeichnerische“ wird geändert in „37 zeichnerische“

5. Absatz, 3. Zeile: „21 textliche“ wird geändert in „26 textliche“

 

Ein Austauschblatt für die Sitzung der STVV wird vorbereitet.

 

Herr Goetzmann geht auf einige vorgesehene Änderungen speziell ein und beantwortet Rückfragen der Teilnehmer, so u.a. zu

-          Anzahl der Bootshäuser und Stege

-          Höhe der Bootshäuser

-          Finanzielle Auswirkungen – Ankauf der Grundstücke

Auf Nachfrage führt er aus, dass eine Abkehr zum jetzigen Zeitpunkt vom Prinzip der Zulässigkeit von Bootshäusern und Stegen, wenn deren vormaliger Bestand nachgewiesen wird, unkalkulierbare Risiken für den weiteren Verfahrensablauf zur Folge hätte.

 

Herr Jäkel stellt folgenden Änderungsantrag:

„Die 10. Änderung im B-Plan „Verzicht auf Stichweg zwischen Karl-Marx-Str. 21 und 22“ ist zu entfernen.

 

Unter Bezugnahme auf den Änderungsantrag von Herrn Jäkel geht Herr Goetzmann auf die Historie und die gegenwärtige Situation ein. Die Notwendigkeit für eine Durchwegung an dieser Stelle wird nicht gesehen.

 

Von mehreren Mitgliedern wird die besondere Situation bei restituierten Grundstücken angesprochen. Herr Dr. Seidel wirbt dafür, den Kompromiss „vertragliche Sicherung des Uferweges bei Verzicht auf den Stichweg“ zu unterstützen.

 

Herr Lehmann schließt sich den Ausführungen an, da es 500 bzw. 600 m weiter bereits Durchwegungen gäbe und dies ausreichend sei.

 

Frau Hüneke wünscht eine zweite Lesung, um zwischenzeitlich in der Fraktion beraten zu können.

Der Vorsitzende spricht sich dafür aus, in diesem besonderen Fall einer Vertagung sofort zuzustimmen und nicht per Mehrheitsentscheidung zu verfahren.

 

Die TOP’e werden auf die Sitzung am 22.5.07 vertagt.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ entsprechend Anlage 1A und 1B entschieden.

 

2.      Der Geltungsbereich wird gemäß Anlage 2 geändert.

 

3.      Der Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen (s. Anlagen 5 und 6).

 

4.      Während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan können gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen vorgebracht werden. (s. Anlagen 3 und 4).

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Anlagen zur Vorlage