15.05.2007 - 3 Blindengerechte Ampelausstattung

Beschluss:
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Herr Schenck weist auf die schriftlich ausgereichte Stellungnahme der Verwaltung sowie die mit dem Behindertenbeirat erarbeitete Prioritätenliste hin.

Er erklärt, dass für die Umrüstung der Lichtsignalanlage Am Kanal/Burgstraße 13.500 Euro benötigt werden, die für 2007 nicht im Haushalt eingestellt sind.

 

Herr Heinzel hat Informationen, dass es auch möglich wäre, die Anlagen auf der Prioritätenliste untereinander auszutauschen und z.B. die Lichtsignalanlage Am Kanal/Burgstraße an die erste Stelle der Prioritätenliste setzen könnte.

Er macht deutlich, dass Potsdam eine Touristenstadt ist, in die auch Menschen mit Behinderungen kommen sollen. Eine derartige Ausstattung an Kreuzungen gehört seines Erachtens nach in jede Stadt.

 

Herr Krause betont, dass die vorliegende Prioritätenliste mit dem Behindertenbeirat und dem Blindenverband abgestimmt ist und jetzt so abgearbeitet werden sollte. Aus seiner Sicht ist die Liste verbindlich.

Er vertritt nach wie vor die Ansicht, dass dieser Antrag in den Finanzausschuss überwiesen werden soll und erinnert daran, dass er dies bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales beantragt hat.

 

Frau Dr. Müller schlägt vor, dies im Rahmen der Haushaltsberatung zu beraten.

 

Frau Seidel (Sozialwerk Potsdam) erklärt, dass die durch sie eingereichte Liste von Ampeln die umgerüstet werden sollen, nicht nach Prioritäten aufgelistet war, da ihr zu diesem Zeitpunkt nicht klar war, welche Bedeutung dies hat. Sie betont, dass die Ampel an der Burgstraße/Am Kanal sehr wichtig ist, da diese auf dem täglichen Arbeitsweg einer blinden Person liegt.

 

Herr Erker bietet an, gemeinsam mit Frau Seidel die Prioritätenliste zu überarbeiten und die Ampel Am Kanal /Burgstraße an die erste Stelle zu setzen.

 

Frau Schulze weist daraufhin, dass sich der Behindertenbeirat und der Blindenverband mit der Prioritätenliste befasst haben. Sie fragt, ob jetzt eine neue Liste erarbeitet, oder die vorliegenden Liste beraten werden soll.

 

Herr Heinzel schlägt vor, den Antrag folgendermaßen zu ändern:

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür zu sorgen, dass an wichtigen Ampeln im Potsdamer Stadtgebiet eine blindengerechte Ausstattung installiert wird.  

Die bestehende Prioritätenliste soll entsprechend einer blindengerechten Nutzung der Ampelanlagen geändert werden und zwar vordringlich an der Straße                                                                                                              Am Kanal / Burgstraße.“

 

Frau Müller bittet zu verhindern, dass Prioritäten auf Zuruf gesetzt werden.

 

Frau Seidel macht deutlich, dass sie bei der Einreichung der Prioritätenliste nicht auf die Reihenfolge geachtet hat. Sie betont, dass aus ihrer Sicht bereits zu diesem Zeitpunkt die blindengerechte Umrüstung der Ampel an der Burgstraße/Am Kanal sehr wichtig.

 

Herr van Leeuwen regt an, dass der Ausschuss für Gesundheit und Soziales eine Empfehlung zur blindengerechten Umrüstung der Ampeln in der Stadt abgibt.

 

Herr Krause weist darauf hin, dass der Behindertenbeauftragte für die Prüfung der Prioritätenliste verantwortlich ist. Die Verwaltung hat eine sachlich und fachlich verantwortbare Prioritätenliste vorzulegen.

 

Frau Dr. Müller bittet, hier gleichzeitig mit der Diskussion zum fachlichen Anspruch auch über die Finanzierung nachzudenken. Der Ausschuss sollte beantragen, dass für die Realisierung der Maßnahmen die entsprechenden Mittel in den Haushalt eingestellt werden.

 

Frau E. Müller verweist darauf, dass Potsdam eine behindertenfreundliche Stadt werden soll. Diesbezüglich gibt es einen klaren Auftrag aus der Stadtverordnetenversammlung.

Sie empfiehlt, die Prioritätenliste in den Behindertenbeirat zur Beratung zurückzugeben, da die vorliegende Liste offensichtlich nicht nach Prioritäten aufgestellt ist. Die Prioritätenliste muss dann in das Gesamtsystem einer behindertengerechten Stadt eingepasst werden.

 

Herr Schenck weist darauf hin, dass in der Vergangenheit jährlich Mittel für die blindengerechte Umrüstung von Lichtsignalanlagen eingestellt wurden. Aus seiner Sicht sollten sukzessive alle Einrichtungen je nach zur Verfügung stehenden Mittel abgearbeitet werden. Die Prioritäten müssen dem Bedarf angepasst werden und jährlich fortgeschrieben werden.

 

Frau Kirchner stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Prioritätenliste zur blindengerechten Ausstattung von Lichtsignalanlagen wird zur Abstimmung mit dem Behindertenbeirat, dem Blindenverband sowie dem Behindertenbeauftragten zurückgestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               10

Ablehnung:                    0

Stimmenthaltung:         0

Dem GO-Antrag wird zugestimmt.

 

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