24.05.2007 - 6 Bebauungsplan Nr. 8 Griebnitzsee, Abwägung und ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ entsprechend Anlage 1A und 1B entschieden.

2.      Der Geltungsbereich wird gemäß Anlage 2 geändert.

3.      Der Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen (s. Anlagen 5 und 6).

4.      Während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan können gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen vorgebracht werden. (s. Anlagen 3 und 4)

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               8

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1

Dem Antrag wird zugestimmt.

 

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Anlagen zur Vorlage