20.06.2007 - 5 Förderschule für Sprachauffällige

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Herr Molkenthin, Schulleiter der James-Krüss-Schule, informiert, dass die Schule im Schuljahr 2005/06 12 Klassen mit 130 Schülern hatte Im Schuljahr 2006/07 sind es 9 Klassen mit 80 Schülern, da keine erste Klasse gebildet wurde. Für das  Schuljahr  20007/08 soll wieder keine erste Klasse gebildet werden, so dass es im kommenden Schuljahr keine ersten und zweiten Klassen geben wird. Die Schule hätte dann nur noch 5 Klassen und wäre von Schließung bedroht. Die Schule dürfe keine erste Klasse eröffnen, obwohl es interessierte Eltern gibt. Dafür führt er Beispiele an.

 

Frau Drohla ergänzt, dass es im Vorjahr zur Problematik ein Gespräch mit dem Staatssekretär im MBJS gegeben habe. Im Ergebnis wurde keine erste Klasse gebildet. Man sollte sich nicht bieten lassen, dass berechtigte genehmigte Förderschulen in ihrem Bestand gefährdet werden. Die praktizierten Realitäten entsprechen nicht dem tatsächlichen Bedarf.

 

Herr Gohlke verweist darauf, dass an Grundschulen viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind und die Schulen mit dem Problem überlastet sind. Dadurch wird  andererseits die Begabtenförderung blockiert. Es leiden alle Kinder, die mit sonderpädagogischem Bedarf und die Übrigen. Es sei eine falsche politische Entscheidung.

 

Herr Bogel-Meyhöfer füht aus, dass in den letzten Jahren Fachleute behaupteten, dass Förderung von Kindern mit Handycap erfolgen kann, wenn sie mit normalen Kindern lernen und sie sich gegenseitig akzeptieren. Die Grundschulen haben mindestens eine Fachkraft, die in Sonderpädagogik ausgebildet ist und sich speziell um diese Kinder kümmert. Um herauszufinden welche Förderung sinnvoll ist, gibt es ein sonderpädagogisches Verfahren. Ein halbes Jahr gemeinsame oder separate Förderung, das ist die Intension der Verwaltungsvorschrift.

 

Frau Fischer hält das Verfahren für nicht transparent. Was wir wahrnehmen ist, dass Kinder immer mehr Sprachstörungen haben. Man muss sich fragen, wo diese Kinder gut aufgehoben sind. An der James-Krüss-Schule habe man gute Pädagogen. Es ist nicht zu verstehen, warum die Möglichkeiten, die da sind, nicht ausgenutzt werden.

 

Dr. Kwapis rät den Stadtverordneten ein Votum abzugeben. Die Förderung erfordert gewisse personelle und konzeptionelle Ausstattung. Das ist an Grundschulen nicht so. Es gibt Kinder mit Sprachauffälligkeit. Das sind andere Kinder als die, welche die James-Krüss-Schule besuchen.

 

Frau Klotz spricht sich dafür aus, die konzentrierte Form der Förderung zu erhalten und Bedarfe dort zu decken, wo es Sinn macht.

 

Herr Bretz hält das für ein Alarmzeichen. Man mache eine Reißbrettplanung an den Interessen der Menschen, der Lehrer und der Kinder vorbei und ruiniere das öffentliche Schulsystem. Das Schulamt sollte die Botschaft des Ausschusses für Bildung und Sport der Landeshauptstadt Potsdam mitnehmen.

 

Frau Dr. Lotz meint, dass Thema sei nicht neu und erinnert an die Diskussion zur Schule 10/30. Es gibt qualitative Unterschiede der Behinderung und es komme auf den Maßstab der Beurteilung an. Man muss jedem Kind die Chance geben, die es braucht.

 

Herr Gohlke erklärt, dass gute sonderpädagogische Arbeit einer entsprechenden Ausstattung bedarf. Diese haben die Grundschulen in der Regel nicht.  In der Grundschule gibt es eine Anhäufung von Problemen (Migrantenkinder, leistungsstarke Schüler u.a.). Ein Fachmann an jeder Schule ist nicht ausreichend. Man sollte einen Verwaltungsvorschlag für die Stadtverordnetenversammlung formulieren.

 

Dr. Steinicke schlägt vor, einen Brief an den Minister zu formulieren, wo das Problem dargelegt wird.

 

Frau Schulze schlägt vor, sich am 04.07.2007 zu verständigen und einen Brief an den Präsidenten des Landtages, den Ausschussvorsitzenden des Bildungsausschusses des Landtages und den Staatsekretär zu formulieren und diesen dem Stattlichen Schulamt zur Kenntnis zu geben.

 

Man verständigt sich dazu, dass Frau Drohla diesen Brief entwirft und allen Fraktionen zur Kenntnis gibt. Damit sind alle Ausschussmitglieder einverstanden.

 

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Beschlusstext:

Der Ausschuss für Bildung und Sport verfasst einen Brief an den Präsidenten des Landtages und den Vorsitzenden des Bildungsausschusses des Landtages und gibt diesen an das Staatliche Schulamt Brandenburg an der Havel zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:                einstimmig