20.06.2007 - 5 Förderschule für Sprachauffällige
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Mi., 20.06.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Herr Molkenthin, Schulleiter der James-Krüss-Schule, informiert, dass die
Schule im Schuljahr 2005/06 12 Klassen mit 130 Schülern hatte Im Schuljahr
2006/07 sind es 9 Klassen mit 80 Schülern, da keine erste Klasse gebildet
wurde. Für das Schuljahr 20007/08 soll wieder keine erste Klasse
gebildet werden, so dass es im kommenden Schuljahr keine ersten und zweiten
Klassen geben wird. Die Schule hätte dann nur noch 5 Klassen und wäre von
Schließung bedroht. Die Schule dürfe keine erste Klasse eröffnen, obwohl es
interessierte Eltern gibt. Dafür führt er Beispiele an.
Frau Drohla ergänzt, dass es im Vorjahr zur Problematik ein Gespräch
mit dem Staatssekretär im MBJS gegeben habe. Im Ergebnis wurde keine erste
Klasse gebildet. Man sollte sich nicht bieten lassen, dass berechtigte
genehmigte Förderschulen in ihrem Bestand gefährdet werden. Die praktizierten
Realitäten entsprechen nicht dem tatsächlichen Bedarf.
Herr Gohlke verweist darauf, dass an Grundschulen viele Kinder mit
sonderpädagogischem Förderbedarf sind und die Schulen mit dem Problem
überlastet sind. Dadurch wird
andererseits die Begabtenförderung blockiert. Es leiden alle Kinder, die
mit sonderpädagogischem Bedarf und die Übrigen. Es sei eine falsche politische
Entscheidung.
Herr Bogel-Meyhöfer füht aus, dass in den letzten Jahren Fachleute behaupteten,
dass Förderung von Kindern mit Handycap erfolgen kann, wenn sie mit normalen
Kindern lernen und sie sich gegenseitig akzeptieren. Die Grundschulen haben
mindestens eine Fachkraft, die in Sonderpädagogik ausgebildet ist und sich
speziell um diese Kinder kümmert. Um herauszufinden welche Förderung sinnvoll
ist, gibt es ein sonderpädagogisches Verfahren. Ein halbes Jahr gemeinsame oder
separate Förderung, das ist die Intension der Verwaltungsvorschrift.
Frau Fischer hält das Verfahren für nicht transparent. Was wir wahrnehmen
ist, dass Kinder immer mehr Sprachstörungen haben. Man muss sich fragen, wo
diese Kinder gut aufgehoben sind. An der James-Krüss-Schule habe man gute
Pädagogen. Es ist nicht zu verstehen, warum die Möglichkeiten, die da sind,
nicht ausgenutzt werden.
Dr. Kwapis rät den Stadtverordneten ein Votum abzugeben. Die Förderung
erfordert gewisse personelle und konzeptionelle Ausstattung. Das ist an
Grundschulen nicht so. Es gibt Kinder mit Sprachauffälligkeit. Das sind andere
Kinder als die, welche die James-Krüss-Schule besuchen.
Frau Klotz spricht sich dafür aus, die konzentrierte Form der Förderung
zu erhalten und Bedarfe dort zu decken, wo es Sinn macht.
Herr Bretz hält das für ein Alarmzeichen. Man mache eine
Reißbrettplanung an den Interessen der Menschen, der Lehrer und der Kinder
vorbei und ruiniere das öffentliche Schulsystem. Das Schulamt sollte die
Botschaft des Ausschusses für Bildung und Sport der Landeshauptstadt Potsdam
mitnehmen.
Frau Dr. Lotz meint, dass Thema sei nicht neu und erinnert an die
Diskussion zur Schule 10/30. Es gibt qualitative Unterschiede der Behinderung
und es komme auf den Maßstab der Beurteilung an. Man muss jedem Kind die Chance
geben, die es braucht.
Herr Gohlke erklärt, dass gute sonderpädagogische Arbeit einer
entsprechenden Ausstattung bedarf. Diese haben die Grundschulen in der Regel
nicht. In der Grundschule gibt es
eine Anhäufung von Problemen (Migrantenkinder, leistungsstarke Schüler u.a.).
Ein Fachmann an jeder Schule ist nicht ausreichend. Man sollte einen
Verwaltungsvorschlag für die Stadtverordnetenversammlung formulieren.
Dr. Steinicke schlägt vor, einen Brief an den Minister zu formulieren, wo
das Problem dargelegt wird.
Frau Schulze schlägt vor, sich am 04.07.2007 zu verständigen und einen
Brief an den Präsidenten des Landtages, den Ausschussvorsitzenden des
Bildungsausschusses des Landtages und den Staatsekretär zu formulieren und diesen
dem Stattlichen Schulamt zur Kenntnis zu geben.
Man verständigt sich dazu, dass Frau Drohla diesen Brief
entwirft und allen Fraktionen zur Kenntnis gibt. Damit sind alle
Ausschussmitglieder einverstanden.