20.06.2007 - 4 Kommunaler Finanzierungsanteil für die gemeinsa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 20.06.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsvorlage
- Federführend:
- GB Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Frau E.
Müller informiert zum Stand der Verhandlungen mit der Agentur für Arbeit
Potsdam.
In ihren
Ausführungen legt sie dar, dass die Agentur ein Kompromissangebot vorlegen
wird.
Danach
soll die Landeshauptstadt Potsdam für die Zeit vom 01.01.2007 bis 30.06.2007
bei dem vereinbarten Kommunalen Finanzierungsanteil verbleiben und ab
01.07.2007 bis 31.12.2007 einen Finanzierungsanteil von 12, 6 % akzeptieren.
Die
Gegenüberstellung ergibt, dass sich der jetzt vorliegende Vorschlag im Rahmen der bereits
vorgesehenen
Summe für das Jahr 2007 bewegt. Ein offizieller Vereinbarungsentwurf liegt
leider noch nicht vor.
Die
Verwaltung empfiehlt, den Kompromiss einzugehen.
Als Folge
müsste dann die Kündigung zurückgenommen werden.
In der
Diskussion werden Fragen zur evtl. Vertragsänderung, zur Festschreibung des
Kommunalen Finanzierungsanteils
und zum bestehenden Vertrag
gestellt und durch Frau Müller beantwortet.
Herr
Krause fragt nach, ob die Kündigung mit der Vorlage der o. g. Vereinbarung
gegenstandslos wird.
Weiterhin
schlägt Herr Krause vor, dass sich der Hauptausschuss als federführender
Ausschuss dem Thema annehmen und nach Vorlage der noch ausstehenden Unterlagen
eine abschließende Empfehlung der Stadtverordnetenversammlung hinsichtlich der
Beschlussfassung geben sollte.
Dieser
Vorschlag wird von den Ausschussmitgliedern einstimmig angenommen.
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
der Potsdamer Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (PAGA)
für das Haushaltsjahr 2007
einen kommunalen Finanzierungsanteil für die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung
im Rahmen des SGB II in Höhe von 12,6 % des Gesamtverwaltungskostenbudgets
(9.254.773,45 Euro, davon Anteil Bund: 8.088.672 Euro, Anteil Kommune:
1.166.101,45 Euro) zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Die
Finanzausschussmitglieder schlagen vor, dass sich der Hauptausschuss als
federführender Ausschuss dem Thema annehmen und nach Vorlage der noch
ausstehenden Unterlagen eine abschließende Empfehlung der
Stadtverordnetenversammlung hinsichtlich der Beschlussfassung geben sollte.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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