20.06.2007 - 4 Kommunaler Finanzierungsanteil für die gemeinsa...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Frau E. Müller informiert zum Stand der Verhandlungen mit der Agentur für Arbeit Potsdam.

In ihren Ausführungen legt sie dar, dass die Agentur ein Kompromissangebot vorlegen wird.

Danach soll die Landeshauptstadt Potsdam für die Zeit vom 01.01.2007 bis 30.06.2007 bei dem vereinbarten Kommunalen Finanzierungsanteil verbleiben und ab 01.07.2007 bis 31.12.2007 einen Finanzierungsanteil von 12, 6 % akzeptieren.

Die Gegenüberstellung ergibt, dass sich der jetzt vorliegende Vorschlag  im Rahmen der bereits

vorgesehenen Summe für das Jahr 2007 bewegt. Ein offizieller Vereinbarungsentwurf liegt leider noch nicht vor.

Die Verwaltung empfiehlt, den Kompromiss einzugehen.

Als Folge müsste dann die Kündigung zurückgenommen werden.   

 

In der Diskussion werden Fragen zur evtl. Vertragsänderung, zur Festschreibung des Kommunalen Finanzierungsanteils  und  zum bestehenden Vertrag gestellt und durch Frau Müller beantwortet.

Herr Krause fragt nach, ob die Kündigung mit der Vorlage der o. g. Vereinbarung gegenstandslos wird.

 

Weiterhin schlägt Herr Krause vor, dass sich der Hauptausschuss als federführender Ausschuss dem Thema annehmen und nach Vorlage der noch ausstehenden Unterlagen eine abschließende Empfehlung der Stadtverordnetenversammlung hinsichtlich der Beschlussfassung geben sollte.

 

Dieser Vorschlag wird von den Ausschussmitgliedern einstimmig angenommen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Potsdamer Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (PAGA)  für das Haushaltsjahr 2007 einen kommunalen Finanzierungsanteil für die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung im Rahmen des SGB II in Höhe von 12,6 % des Gesamtverwaltungskostenbudgets (9.254.773,45 Euro, davon Anteil Bund: 8.088.672 Euro, Anteil Kommune: 1.166.101,45 Euro) zur Verfügung zu stellen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Die Finanzausschussmitglieder schlagen vor, dass sich der Hauptausschuss als federführender Ausschuss dem Thema annehmen und nach Vorlage der noch ausstehenden Unterlagen eine abschließende Empfehlung der Stadtverordnetenversammlung hinsichtlich der Beschlussfassung geben sollte.

 

 

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Anlagen zur Vorlage