26.06.2007 - 6.2 BE zum Planungsrechtlichen Status für Finanzdie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Zusätze:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 26.06.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Es wird Bezug auf die vorhergehenden Sitzungen genommen.
Herr
Lehmann (FB Stadterneuerung und Denkmalpflege) geht an Hand der Karte auf die
planungsrechtliche Situation ein; an den genannten Stellen sei die Ansiedlung
von Banken nicht ausgeschlossen. Um zumindest weitere Ansiedlungen von Banken
verhindern zu können, nimmt er Bezug auf die Aufstellung des B-Planes SAN P 11
und 12. Damit sei zumindest erst einmal eine Zurückstellung etwaiger Anträge
bei weiterer Konkretisierung des B-Planes möglich.
Herr Dr. Seidel ist verwundert; er ging bisher davon aus, dass in einem weit größeren Bereich Banken bzw. Finanzdienstleiter ausgeschlossen sind.
Herr
Lehmann weist auf Schwierigkeiten in der Abwägung hinsichtlich der
Sanierungsziele hin, da es sich um einen relativ großen Bereich handelt, denn
im täglichen Leben besteht schon die Nachfrage nach Banken u.ä. in diesen Bereichen.
Für SAN-P 11 und 12 sind inzwischen Aufstellungsbeschlüsse gefasst.
Frau
Hüneke hält einen absoluten Ausschluss für unzulässig, fragt aber nach, welcher
Handlungsspielraum gegeben ist.
Herr
Goetzmann warnt davor, einen Beschluss mit einem pauschalen Ausschluss zu
fassen, denn es liegt für einen derartigen Beschluss kein städtebauliches
Erfordernis vor (es handelt sich eher um eine Verhinderungsplanung, die nicht
erlaubt ist). Sinnvoller und zielführend wird die Lenkung der Nutzungsarten
durch eine Gliederung, die in bestimmten Lagen Finanzdienstleister zulässt und
in anderen Lagen nicht.
Herr Dr.
Seidel bittet um Mitteilung, wann die Genehmigung für den Finanzdienstleister
erteilt wurde und wann die Aufstellungsbeschlüsse Rechtskraft erlangen. Die Angabe
wird dem Protokoll als Anlage 3 angefügt.