26.06.2007 - 6.2 BE zum Planungsrechtlichen Status für Finanzdie...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Es wird Bezug auf die vorhergehenden Sitzungen genommen.

Herr Lehmann (FB Stadterneuerung und Denkmalpflege) geht an Hand der Karte auf die planungsrechtliche Situation ein; an den genannten Stellen sei die Ansiedlung von Banken nicht ausgeschlossen. Um zumindest weitere Ansiedlungen von Banken verhindern zu können, nimmt er Bezug auf die Aufstellung des B-Planes SAN P 11 und 12. Damit sei zumindest erst einmal eine Zurückstellung etwaiger Anträge bei weiterer Konkretisierung des B-Planes möglich.

Herr Dr. Seidel ist verwundert; er ging bisher davon aus, dass in einem weit größeren Bereich Banken bzw. Finanzdienstleiter ausgeschlossen sind.

Herr Lehmann weist auf Schwierigkeiten in der Abwägung hinsichtlich der Sanierungsziele hin, da es sich um einen relativ großen Bereich handelt, denn im täglichen Leben besteht schon die Nachfrage nach Banken u.ä. in diesen Bereichen. Für SAN-P 11 und 12 sind inzwischen Aufstellungsbeschlüsse gefasst.

Frau Hüneke hält einen absoluten Ausschluss für unzulässig, fragt aber nach, welcher Handlungsspielraum gegeben ist.

Herr Goetzmann warnt davor, einen Beschluss mit einem pauschalen Ausschluss zu fassen, denn es liegt für einen derartigen Beschluss kein städtebauliches Erfordernis vor (es handelt sich eher um eine Verhinderungsplanung, die nicht erlaubt ist). Sinnvoller und zielführend wird die Lenkung der Nutzungsarten durch eine Gliederung, die in bestimmten Lagen Finanzdienstleister zulässt und in anderen Lagen nicht.

Herr Dr. Seidel bittet um Mitteilung, wann die Genehmigung für den Finanzdienstleister erteilt wurde und wann die Aufstellungsbeschlüsse Rechtskraft erlangen. Die Angabe wird dem Protokoll als Anlage 3 angefügt.

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