26.06.2007 - 6.3 Entwicklung des Geländes ehemaliges Heizkraftwe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Zusätze:
- Bitte von Herrn Lehmann (CDU-Fraktion)
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 26.06.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Frau Dr. von Kuick-Frenz führt aus, dass sich die bauplanungsrechtliche Beurteilungsgrundlage nach § 34 BauGB richtet und übergibt das Wort zur Vorstellung der Planungen an Herrn Sarbinowski vom Büro CON-TURA.
Geplant ist die Errichtung einer Wohnanlage mit 135
Wohnungen. Herr Sarbinowski ordnet das Vorhabensgrundstück hinsichtlich der
vorhandenen Bebauung in der näheren Umgebung ein. Festzustellen ist, dass sich
auf den Nachbargrundstücken große Baustrukturen, wie das Art-Hotel mit dem
Persiusspeicher befinden. Das Baugrundstück selbst ist mit einer großen
Fabrikhalle bebaut, die beseitigt werden soll. Die Fläche soll entsiegelt
werden, so dass eine freie Baufläche entsteht. Auf Nachfrage gibt Herr
Sarbinowski die geplante GRZ mit 0,23 und die GFZ mit 0,92 an. Die Erschließung
erfolgt über die Zeppelinstraße und einer internen Erschließung der einzelnen
Gebäudezugänge/ -fahrten in die Tiefgarage. Die rückwärtige durch die
Fabrikhalle vorgeprägte Baugrenze wird vom geplanten Bauvorhaben nicht
überschritten. Der Bebauungskomplex wird wegen des Verkehrslärms zur
Zeppelinstraße geschlossen gestaltet und seeseitig offen sein.
Ein Denkmalwert für die 1902 errichtete Fabrikhalle ist
nicht gegeben, jedoch steht die Leitwarte unter Schutz, aber erheblich durch
Vandalismus geschädigt.
Ob Fledermäuse in der Fabrikhalle leben, steht nicht fest.
Sollte dies jedoch der Fall sein, so werden die erforderlichen Maßnahmen im
Baugenehmigungsverfahren ergriffen.
Der Uferstreifen wird 50 m breit sein und von der
Öffentlichkeit genutzt werden können. Hinsichtlich der gärtnerischen Gestaltung
der Außenanlagen bestehen noch keine konkreten Vorstellungen. Der vorhandene
Baumbestand soll möglichst geschützt werden und erhalten bleiben.
Auf Nachfrage von Frau Jensch, ob sich Stadtvillen nicht
besser in die städtebauliche Anordnung einpassen würden, wurde erläutert, dass
die Punkthäuser eine Grundfläche von ca. 16 m x 16 m hätten. Dabei würde die
Bebauung straßenseitig offen gestaltet sein, so dass zum einen ein Sichtbezug
zum Umspannwerk entsteht und zum anderen der Ruhebereich auf dem Grundstück
durch den Verkehrslärm der Zeppelinstraße gestört wird.
Von Herrn
Dr. Seidel, Herrn Lehmann und Herrn Jäkel wird die vorgestellte Planung
begrüßt. Eventuell können historisch interessante Teile erhalten ggfs. im
EWP-Gebäude in Erinnerung an die Geschichte dieses Ortes ausgestellt werden.