26.06.2007 - 6.3 Entwicklung des Geländes ehemaliges Heizkraftwe...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Dr. von Kuick-Frenz führt aus, dass sich die bauplanungsrechtliche Beurteilungsgrundlage nach § 34 BauGB richtet und übergibt das Wort zur Vorstellung der Planungen an Herrn Sarbinowski vom Büro CON-TURA.

 

Geplant ist die Errichtung einer Wohnanlage mit 135 Wohnungen. Herr Sarbinowski ordnet das Vorhabensgrundstück hinsichtlich der vorhandenen Bebauung in der näheren Umgebung ein. Festzustellen ist, dass sich auf den Nachbargrundstücken große Baustrukturen, wie das Art-Hotel mit dem Persiusspeicher befinden. Das Baugrundstück selbst ist mit einer großen Fabrikhalle bebaut, die beseitigt werden soll. Die Fläche soll entsiegelt werden, so dass eine freie Baufläche entsteht. Auf Nachfrage gibt Herr Sarbinowski die geplante GRZ mit 0,23 und die GFZ mit 0,92 an. Die Erschließung erfolgt über die Zeppelinstraße und einer internen Erschließung der einzelnen Gebäudezugänge/ -fahrten in die Tiefgarage. Die rückwärtige durch die Fabrikhalle vorgeprägte Baugrenze wird vom geplanten Bauvorhaben nicht überschritten. Der Bebauungskomplex wird wegen des Verkehrslärms zur Zeppelinstraße geschlossen gestaltet und seeseitig offen sein.

 

Ein Denkmalwert für die 1902 errichtete Fabrikhalle ist nicht gegeben, jedoch steht die Leitwarte unter Schutz, aber erheblich durch Vandalismus geschädigt.

 

Ob Fledermäuse in der Fabrikhalle leben, steht nicht fest. Sollte dies jedoch der Fall sein, so werden die erforderlichen Maßnahmen im Baugenehmigungsverfahren ergriffen.

 

Der Uferstreifen wird 50 m breit sein und von der Öffentlichkeit genutzt werden können. Hinsichtlich der gärtnerischen Gestaltung der Außenanlagen bestehen noch keine konkreten Vorstellungen. Der vorhandene Baumbestand soll möglichst geschützt werden und erhalten bleiben.

 

Auf Nachfrage von Frau Jensch, ob sich Stadtvillen nicht besser in die städtebauliche Anordnung einpassen würden, wurde erläutert, dass die Punkthäuser eine Grundfläche von ca. 16 m x 16 m hätten. Dabei würde die Bebauung straßenseitig offen gestaltet sein, so dass zum einen ein Sichtbezug zum Umspannwerk entsteht und zum anderen der Ruhebereich auf dem Grundstück durch den Verkehrslärm der Zeppelinstraße gestört wird.

 

Von Herrn Dr. Seidel, Herrn Lehmann und Herrn Jäkel wird die vorgestellte Planung begrüßt. Eventuell können historisch interessante Teile erhalten ggfs. im EWP-Gebäude in Erinnerung an die Geschichte dieses Ortes ausgestellt werden.

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