26.06.2007 - 8 Brandenburger Str. 1-3/Charlottenstraße

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Lehmann vom FB Stadterneuerung und Denkmalpflege stellt das Bauvorhaben vor und erläutert, dass u.a. für das Hinterhaus auf dem Grundstück Brandenburger Str. 3 eine Baugenehmigung für eine Wohnnutzung im EG erteilt wurde. Die Kubatur der Bebauung bleibt unverändert. Im Vorderhaus Brandenburger Str. 3 bleiben die 3 vorhandenen Wohnungen erhalten.

 

Die Einordnung der weiteren Wohnungen im Hofgebäude ergibt sich aus den Sanierungszielen, die eine 30 %ige Wohnnutzung gegenüber der gewerblichen Nutzung festsetzen. Die Bauausführung wurde begonnen. Nunmehr liegt ein Nachtragsantrag vor, wonach der Bauherr auch im Erdgeschoss sechs weitere Hotelzimmer errichteten will. Dadurch reduziert sich der Anteil der Wohnnutzung auf diesem Grundstück. Inwieweit an den Sanierungszielen in dieser Strenge festgehalten werden soll, wird für diesen konkrete Fall zur Diskussion gestellt.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz führt an, dass die Kapazitätserweiterung um die sechs Zimmer für die Hotelnutzung wünschenswert ist.

 

Herr Schröder unterstreicht, dass die Brandenburger Str. weder durch die drei Wohneinheiten noch durch sechs Hotelzimmer stärker belebt werde, daher bestehen keine Einwände gegen die Erweiterung des Hotels.

 

Herr Jäkel begrüßt das Bauvorhaben mit dem die Belebung der Ecke Brandenburger Str./ Charlottenstr. einhergeht, insbesondere die Wiedereröffnung der gastronomischen Einrichtung.

 

Herr Dr. Seidel fasst zusammen: Der SB-Ausschuss begrüßt und unterstützt das Bauvorhaben. Die Einhaltung der Sanierungsziele ist in diesem konkreten Fall nicht zwingend. Es kann ein Dispens zugelassen werden.

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