28.08.2007 - 4.1 Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energ...

Beschluss:
vertagt
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Der Ausschussvorsitzende erinnert an die Behandlung in der Sitzung am 26.6.07. Hier sei der Vorschlag des Ausschussvorsitzenden unterbreitet worden, den Protokollauszug der antragstellenden Fraktion zu übergeben, mit der Bitte um Positionierung bzw. Teilnahme im SB-Ausschuss.

Ein Vertreter der Fraktion BürgerBündnis/FDP ist nicht gekommen.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz greift die Protokollnotiz aus der v.g. Sitzung nochmals auf. Hier sei seitens der Verwaltung vorgeschlagen worden, mit externer Begleitung bei den nächsten 5 neubauorientierten Bebauungsplanverfahren in der Konzeptphase gezielt nach entwurflichen Alternativen einer Verbesserung der Energiebilanz zu suchen, damit dann an solchen Musterfällen bewusst abgewogen werden kann, ob und welche anderen Gesichtspunkte dafür in der Abwägung zurücktreten müssten.

 

Seitens der Fraktion BürgerBündnis/FDP liegt folgende Information schriftlich vor:

„Die Fraktion stimmt einer entsprechenden Anpassung des Antrages nur unter Vorbehalt zu. Die Kernaussage des Antrags verfolgte eine generelle Festlegung in der Bauleitplanung, um dem politisch gewollten ökologischen Stadtumbau (s. Standortentwicklungkonzept (SEK) Potsdam bzw. integriertes Standortentwicklungskonzept INSEK)) eine handlungsfähige Basis zu geben.

 

Wir würden es sehr begrüßen, wenn der Stadtverordnetenversammlung über die im Änderungstext vorgeschlagenen Alternativen zur Verbesserung der Energiebilanz bei Neubauorientierungen regelmäßig berichtet würde. Diese Ergebnisse sollten sich dann auch in dem beauftragten Energie- und Klimaschutzkonzept wiederfinden.“

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) macht deutlich, dass bei einem Beschluss in dieser Weise, nur ein Papier mit Allgemeinplätzen vorbereitet werden könne.

 

Die Mitglieder des SB-Ausschusses einigen sich darauf, den Antrag erst wieder zu behandeln, wenn ein Vertreter der antragstellenden Fraktion anwesend sei.

Die Fraktion wird informiert.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt den Klima- und Umweltschutz in die Bauleitplanung zu integrieren. Konkrete Ziele, Festsetzungen und Regelungen sind in einem Energie- und Klimaschutzkonzept im Einzelnen festzulegen.

 

Der Entwurf des Konzeptes ist im Okt. 2007 der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

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