28.08.2007 - 6.7 Vorhabenbezogener B-Plan Horstweg/An der Alten ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herrn Lang (betroffener Kleingärtner) nimmt das Rederecht wahr und geht u.a. auf die aus seiner Sicht eingetretenen Verzögerung der Bebauungsplanung, die ungeklärten Eigentumsverhältnisse, Grundstücksgröße, Flächennutzungsplanausschnitte ein. Ebenso beruft er sich auf die Aussage eines Vertreters von REWE aus dem vergangenen Jahr, dass auch ein alternativer Standort möglich sei.

 

Herr Goetzmann teilt mit, dass auch hier die Bitte um Erläuterung aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 11.7.07 resultiert. Er geht erläuternd anhand der Karte auf die nochmals geprüfte Grundstückssituation und die Bedarfe ein und belegt, dass die in Frage gestellte Fläche allein aufgrund ihrer Größe und ihres Zuschnittes für den im VEP 27 vorgesehenen Nahversorgungsstandort nicht in Frage kommt. Er bemerkt, dass es die Aussage sowohl vom Vorhabenträger als auch des potentiellen Nutzers gäbe, den Standort nicht an andere Stelle verlagern zu wollen.

Bzgl. des Hinweises von Herrn Lang zu den Darstellungen im Flächennutzungsplan (FNP), stimmt er zu, dass die Darstellungen in der Zeichnung zutreffend sind. Aber der Charakter des FNP sei die Darstellung der Grundzüge der Flächennutzung in der Stadt. Zielrichtung der Neuaufstellung sei die Darstellung zu generalisieren.

 

Der Hauptausschuss habe darum gebeten, dass der Kleingartenbeirat sich mit dieser Thematik befassen solle. Dies musste aufgrund der auf den 22.8. verschobenen Hauptausschusssitzung vertagt werden. Über das Ergebnis könne in der nächsten Sitzung berichtet werden.

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