11.09.2007 - 3.4 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 103...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 11.09.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- vertagt
Herr
Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) bringt die Vorlage ein und geht auf
diverse Rückfragen der Teilnehmer ein, u.a. zu folgenden Bereichen:
-
Nähe der Wohnungen zum
Bahnhofsbereich (Gebäude selbst sind der Schallschutz – sogenannte
Laubengangnutzung; Entfernung am Nordrand etwa 30 m von den Gleisen und ca. 20
m von den Gewerbenutzungen
-
Größe der Neuen Halle
auf dem ehem. RAW-Gelände (lt. Aussage der Planerin hat die Neue Halle eine
Grundfläche von ca. 10.900 m², Erweiterungsflächen für mobile
Messeeinrichtungen sind in der Planung vorerst nicht vorgesehen)
-
Alte Halle (hier gibt
es konkrete Vorbereitungen für einen Bauantrag)
-
Grünfläche (in diesem
Verfahren gibt es ausdrücklich kein Ausgleichsverfahren)
Herr
Dr. Seidel regt an, auf der 2. Seite den Gebrauchtwagenmarkt herauszunehmen.
Herr Jäkel greift dies auf und regt an, den kompletten Satz: „Direkt an der
Friedrich-Engelsstraße könne sich eine Autowerkstatt mit angegliedertem
Autohaus (z.B. für den Gebrauchtwagenmarkt oder für Nischenmarken) ansiedeln,
heraus zu nehmen. Eine Abstellung auf KfZ-Betriebe sollte nicht forciert
werden.
Die
Vorlage wird abschließend in der Sitzung am 25.09.07 behandelt.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 103 „Ehemaliges RAW-Gelände Friedrich-Engels-Straße“ ist
gemäß § 2 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1). Als Grundlage für die
weitere Bearbeitung des Bebauungsplanes soll das in Anlage 2 dargestellte
Nutzungskonzept dienen (s. Anlage 2).
2.
Anhand
der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen
Interesse Dritter liegt (s. Anlage 3). Die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan setzt daher voraus, dass
neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen
Kosten des Verfahrens vom Projektträger übernommen werden (entsprechend der im
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung
von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse
Dritter getroffenen Festlegungen – DS 06/SVV/0487).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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