11.09.2007 - 3.5 Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.5
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 11.09.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- vertagt
Gemeinsame Behandlung mit TOP 5.1
Herr
Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) geht nochmals auf die Situation ein
und berichtet, dass es noch zu keiner abschließenden Meinungsbildung im
Kleingartenbeirat gekommen sei; darüber könne erst in der nächsten Sitzung
berichtet werden.
Durch Herrn Goetzmann wird jedoch deutlich gemacht, dass die
Zurückstellung eines Baugesuches nur möglich sei, wenn ein Aufstellungsbeschluss
vorliegt, in welchem formuliert ist, was nicht gewollt ist. Von daher sei eine
zwingende Behandlung im SB-A. 25.9.07 erforderlich.
Herr Jäkel bittet, die Optionen mit den Beteiligten
rückzukoppeln.
Frau Hüneke bittet mit dem Protokoll beide Optionen
dargelegt zu bekommen.
- Option
Bestätigung der Beschlussvorlage
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 2 „Horstweg-Süd“, Teilbereich
Horstweg/Schlaatzweg, in der vorliegenden Fassung
- Option
(Für den Fall, dass eine Verlagerung
des Projektes Lebensmittel- und Getränkemarkt (VEP 27) an den
Tankstellenstandort nordwestlich des Horstwegs gewünscht würde)
Änderung der Beschlussvorlage
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 2 „Horstweg-Süd“, Teilbereich
Horstweg/Schlaatzweg, bezüglich der Planungsziele für diese Tankstellenfläche
und die benachbarte Landesfläche.
Die Behandlung der Vorlage wird auf die Sitzung am 25.09.07
vertagt.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Bebauungsplan Nr. 2 „Horstweg-Süd“, Teilbereich Horstweg/Schlaatzweg, ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB in einem 3. Änderungsverfahren zu ändern (s. Anlage 1).
2. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2 „Horstweg-Süd“, Teilbereich Horstweg/Schlaatzweg, ist aus dem räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 2 „Horstweg-Süd“, Teilbereich „Nuthewinkel“, herauszulösen (s. Anlage 1).
3. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 Q entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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9 MB
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