11.09.2007 - 3.5 Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebau...

Beschluss:
vertagt
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Gemeinsame Behandlung mit TOP 5.1

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) geht nochmals auf die Situation ein und berichtet, dass es noch zu keiner abschließenden Meinungsbildung im Kleingartenbeirat gekommen sei; darüber könne erst in der nächsten Sitzung berichtet werden.

 

Durch Herrn Goetzmann wird jedoch deutlich gemacht, dass die Zurückstellung eines Baugesuches nur möglich sei, wenn ein Aufstellungsbeschluss vorliegt, in welchem formuliert ist, was nicht gewollt ist. Von daher sei eine zwingende Behandlung im SB-A. 25.9.07 erforderlich.

 

Herr Jäkel bittet, die Optionen mit den Beteiligten rückzukoppeln.

 

Frau Hüneke bittet mit dem Protokoll beide Optionen dargelegt zu bekommen.

 

  1. Option

Bestätigung der Beschlussvorlage Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 2 „Horstweg-Süd“, Teilbereich Horstweg/Schlaatzweg, in der vorliegenden Fassung

  1. Option

(Für den Fall, dass eine Verlagerung des Projektes Lebensmittel- und Getränkemarkt (VEP 27) an den Tankstellenstandort nordwestlich des Horstwegs gewünscht würde)

Änderung der Beschlussvorlage Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 2 „Horstweg-Süd“, Teilbereich Horstweg/Schlaatzweg, bezüglich der Planungsziele für diese Tankstellenfläche und die benachbarte Landesfläche.

 

Die Behandlung der Vorlage wird auf die Sitzung am 25.09.07 vertagt.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 2 „Horstweg-Süd“, Teilbereich Horstweg/Schlaatzweg, ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB in einem 3. Änderungsverfahren zu ändern (s. Anlage 1).

 

2.      Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2 „Horstweg-Süd“, Teilbereich Horstweg/Schlaatzweg, ist aus dem räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 2 „Horstweg-Süd“, Teilbereich „Nuthewinkel“, herauszulösen (s. Anlage 1).

 

3.      Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 Q entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).

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Anlagen zur Vorlage