11.09.2007 - 3.7 Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan SAN -...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Dr. von Kuick-Frenz bringt die Vorlage ein und nimmt Bezug auf die Empfehlung des Ausschusses in seiner Sitzung am 24.5.06 („In den Kerngebieten 1 und 3 ist die allgemein zulässige Nutzung gem. § 7 Abs. 2 Nr. 3 der Baunutzungsverordnung (sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe) nur zulässig, sofern es sich nicht um Bankfilialen oder filialisierte Finanzdienstleistungsbetriebe handelt. Einrichtungen dieser Art sind nicht zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 5 und 9 BauNVO“). Diese Änderung berührt die Grundzüge der Planung, deshalb sei ein erneutes Bebauungsplanverfahren entsprechend der geänderten Anforderungen des neuen Baugesetzbuches durchzuführen.

Sie bestätigt auf Nachfrage der Teilnehmer, dass es sich hier um die Anpassung an das neue Baurecht handeln würde.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Auslegung des Bebauungsplanes SAN-P 11 „Block 21 - Nordbereich“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               9

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=3261&TOLFDNR=41646&selfaction=print