18.09.2007 - 2 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Datum:
- Di., 18.09.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz
Frau E. Müller informiert über die Änderung des
Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), die per 28.08.2007 in Kraft getreten
ist. Danach erhalten Menschen erst nach 48 Monaten (bisher 36 Monate)
abgesenkter Leistung nach § 3
AsylbLG die dem SGB XII entsprechenden Transferleistungen.
Dies hätte
zur Folge, dass alle Leistungsberechtigten nach § 2 AsylbLG bis zur Erfüllung
der 48-Monatsfrist erneut die geringeren Leistungen gem. § 3 AsylbLG erhalten
würden.
Von der Änderung des § 2 AsylbLG sind in der
Landeshauptstadt Potsdam insgesamt 80 Personen, davon 18 Familien mit Kindern,
betroffen.
Die
Landeshauptstadt Potsdam hat sich dazu entschlossen, Leistungsbezieher, die
zwar mehr als 36 Monate aber noch nicht 48 Monate Leistungen nach dem AsylbLG
erhalten haben, nicht auf die geringeren Leistungen nach dem § 3 AsylbLG
herabzusetzen.
Insbesondere
wird damit dem Anliegen Rechnung getragen, den in der Landeshauptstadt Potsdam
lebenden Asylbewerbern eine bessere soziale Integration zu ermöglichen.
Zweite
Zukunftskonferenz
Frau E. Müller weist auf die 2. Zukunftskonferenz des
Netzwerkes „Älter werden in der Landeshauptstadt Potsdam“ zum Thema „Gemeinsam
Ressourcen nutzen – gemeinsam neue Wege gehen“ hin. Die Zukunftskonferenz
findet am 04.10.2007 im Bürgerhaus am Schlaatz von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt.
Es werden drei Workshops
zu folgenden Themen durchgeführt:
Workshop 1:
Trägerübergreifende
Beratung und Unterstützung für ältere Menschen im Stadtteil – eine gemeinsame
Aufgabe in der Landeshauptstadt Potsdam
Workshop 2:
Mehr
Lebensqualität im Alter durch bürgerschaftliches Engagement – Herausforderungen
für die Landeshauptstadt Potsdam
Workshop 3:
Gemeinsam
Brücken bauen – den Übergang zwischen Krankenhaus und nachsorge in der
Landeshauptstadt Potsdam
Seniorenplan
Frau E. Müller verweist auf die Anfrage 07/SVV/0559 (Seniorenplan) der
Fraktion DIE LINKE zur Stadtverordnetenversammlung am 05.09.2007 hin, in der
gefragt wird, wann der nächste Seniorenplan vorgelegt wird. Sie erinnert in
diesem Zusammenhang an das Handlungskonzept Demografie, welches in den
Fachausschüssen vorgestellt und diskutiert wurde. Dieses Handlungskonzept
beinhaltet als einen Schwerpunkt die Senioren und die ältere Generation.
Versäumt wurde bisher durch die Verwaltung, der Stadtverordnetenversammlung
einen Antrag vorzulegen mit dem beschlossen werden kann, dass mit der
Erstellung der Handlungskonzepte zur Demografie der Seniorenplan entbehrlich
ist. Dies wird nachgeholt sowie die Auflistung aller bisher vorgelegten
Berichterstattungen.
Sie weist auch darauf hin, dass im Behindertenbericht, der im November 2007 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht wird, die älteren Menschen ebenso Berücksichtigung finden.
Frau Dr. Müller hält die Zusammenführung von
Berichterstattungen für sehr sinnvoll. Sie fragt, welche Möglichkeiten es gibt,
die Schwerpunktsetzungen beizubehalten.
Frau E. Müller schlägt vor, dies im Ausschuss für Gesundheit und Soziales
zu beraten
Frau Schulze bittet darum, dass vor Einbringung einer Berichterstattung
in die Stadtverordnetenversammlung
die Struktur im Ausschuss für Gesundheit und Soziales vorgestellt wird.
Frau E. Müller sagt zu, dies im Vorfeld im Ausschuss für Gesundheit und
Soziales zu beraten.
Rahmenvereinbarung zur Umsetzung der
Frühförderung
Frau E. Müller informiert, dass die Landeshauptstadt Potsdam der
Rahmenvereinbarung des Städte- und Gemeindebundes zur Umsetzung der
Frühförderung beitritt.
Frau Schulze bittet, die Vereinbarung dem Protokoll als Anlage
beizufügen.
Frau E. Müller sagt dies zu.
Arbeitsanweisung Kosten der Unterkunft (KdU)
Frau Schulze spricht die neue Arbeitsanweisung der PAGA zu den Kosten
der Unterkunft an, die seit Juni 2007 in Kraft sein soll:
Sie fragt, ob dem so ist und wenn ja, wann der Ausschuss für Gesundheit und Soziales diese zur Kenntnis bekommt.
Herr Bindheim informiert, dass es eine neue Arbeitsanweisung zu den Kosten der Unterkunft gibt.
Frau E. Müller korrigiert, dass aus der bereits bestehenden
Arbeitsanweisung lediglich der Personenkreis der SGB II-Empfänger herausgezogen
wurde. Es gibt jetzt zwei inhaltlich gleiche Arbeitsanweisungen für SGB II-Empfänger und für SGB
XII-Empfänger.
Herr Böttche ergänzt, dass eine Arbeitsanweisung für beide Bereiche in
der Praxis nicht immer handhabbar war. Inhaltliche Veränderungen gab es nicht.
Frau Schulze bittet die Verwaltung, den Ausschussmitgliedern die beiden
Arbeitsanweisungen in Kopie zur Kenntnis zugeben.
Frau E. Müller sagt dies zu.