18.09.2007 - 2 Mitteilungen der Verwaltung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz

 

Frau E. Müller informiert über die Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), die per 28.08.2007 in Kraft getreten ist. Danach erhalten Menschen erst nach 48 Monaten (bisher 36 Monate) abgesenkter  Leistung nach § 3 AsylbLG die dem SGB XII entsprechenden Transferleistungen.

Dies hätte zur Folge, dass alle Leistungsberechtigten nach § 2 AsylbLG bis zur Erfüllung der 48-Monatsfrist erneut die geringeren Leistungen gem. § 3 AsylbLG erhalten würden.

Von der Änderung des § 2 AsylbLG sind in der Landeshauptstadt Potsdam insgesamt 80 Personen, davon 18 Familien mit Kindern, betroffen.

Die Landeshauptstadt Potsdam hat sich dazu entschlossen, Leistungsbezieher, die zwar mehr als 36 Monate aber noch nicht 48 Monate Leistungen nach dem AsylbLG erhalten haben, nicht auf die geringeren Leistungen nach dem § 3 AsylbLG herabzusetzen.

Insbesondere wird damit dem Anliegen Rechnung getragen, den in der Landeshauptstadt Potsdam lebenden Asylbewerbern eine bessere soziale Integration zu ermöglichen.

 

Zweite Zukunftskonferenz

 

Frau E. Müller weist auf die 2. Zukunftskonferenz des Netzwerkes „Älter werden in der Landeshauptstadt Potsdam“ zum Thema „Gemeinsam Ressourcen nutzen – gemeinsam neue Wege gehen“ hin. Die Zukunftskonferenz findet am 04.10.2007 im Bürgerhaus am Schlaatz von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt.

 

Es werden drei Workshops zu folgenden Themen durchgeführt:

 

Workshop 1:

Trägerübergreifende Beratung und Unterstützung für ältere Menschen im Stadtteil – eine gemeinsame Aufgabe in der Landeshauptstadt Potsdam

 

Workshop 2:

Mehr Lebensqualität im Alter durch bürgerschaftliches Engagement – Herausforderungen für die Landeshauptstadt Potsdam

 

Workshop 3:

Gemeinsam Brücken bauen – den Übergang zwischen Krankenhaus und nachsorge in der Landeshauptstadt Potsdam

 

Seniorenplan

 

Frau E. Müller verweist auf die Anfrage 07/SVV/0559 (Seniorenplan) der Fraktion DIE LINKE zur Stadtverordnetenversammlung am 05.09.2007 hin, in der gefragt wird, wann der nächste Seniorenplan vorgelegt wird. Sie erinnert in diesem Zusammenhang an das Handlungskonzept Demografie, welches in den Fachausschüssen vorgestellt und diskutiert wurde. Dieses Handlungskonzept beinhaltet als einen Schwerpunkt die Senioren und die ältere Generation. Versäumt wurde bisher durch die Verwaltung, der Stadtverordnetenversammlung einen Antrag vorzulegen mit dem beschlossen werden kann, dass mit der Erstellung der Handlungskonzepte zur Demografie der Seniorenplan entbehrlich ist. Dies wird nachgeholt sowie die Auflistung aller bisher vorgelegten Berichterstattungen.

Sie weist auch darauf hin, dass im Behindertenbericht, der im November 2007 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht wird, die älteren Menschen ebenso Berücksichtigung finden.

 

Frau Dr. Müller hält die Zusammenführung von Berichterstattungen für sehr sinnvoll. Sie fragt, welche Möglichkeiten es gibt, die Schwerpunktsetzungen beizubehalten.

 

Frau E. Müller schlägt vor, dies im Ausschuss für Gesundheit und Soziales zu beraten

 

Frau Schulze bittet darum, dass vor Einbringung einer Berichterstattung in  die Stadtverordnetenversammlung die Struktur im Ausschuss für Gesundheit und Soziales vorgestellt wird.

 

Frau E. Müller sagt zu, dies im Vorfeld im Ausschuss für Gesundheit und Soziales zu beraten.

 

Rahmenvereinbarung zur Umsetzung der Frühförderung

 

Frau E. Müller informiert, dass die Landeshauptstadt Potsdam der Rahmenvereinbarung des Städte- und Gemeindebundes zur Umsetzung der Frühförderung beitritt.

 

Frau Schulze bittet, die Vereinbarung dem Protokoll als Anlage beizufügen.

 

Frau E. Müller sagt dies zu.

 

Arbeitsanweisung Kosten der Unterkunft (KdU)

 

Frau Schulze spricht die neue Arbeitsanweisung der PAGA zu den Kosten der Unterkunft an, die seit Juni 2007 in Kraft sein soll:

Sie fragt, ob dem so ist und wenn ja, wann der Ausschuss für Gesundheit und Soziales diese zur Kenntnis bekommt.

 

Herr Bindheim informiert, dass es eine neue Arbeitsanweisung zu den Kosten der Unterkunft gibt.

 

Frau E. Müller korrigiert, dass aus der bereits bestehenden Arbeitsanweisung lediglich der Personenkreis der SGB II-Empfänger herausgezogen wurde. Es gibt jetzt zwei inhaltlich gleiche Arbeitsanweisungen für  SGB II-Empfänger und für SGB XII-Empfänger.

 

Herr Böttche ergänzt, dass eine Arbeitsanweisung für beide Bereiche in der Praxis nicht immer handhabbar war. Inhaltliche Veränderungen gab es nicht.

 

Frau Schulze bittet die Verwaltung, den Ausschussmitgliedern die beiden Arbeitsanweisungen in Kopie zur Kenntnis zugeben.

 

Frau E. Müller sagt dies zu.

 

 

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