19.09.2007 - 2 Information zur Situation des Neuen Gymnasiums ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Mi., 19.09.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Herr Bogel-Meyhöfer erläutert den Unterschied zwischen anerkannter und
genehmigter Ersatzschule entsprechend dem Brandenburgischen Schulgesetz. Bei
genehmigten Ersatzschulen müssen Prüfungen und Schulabschlüsse in einer
externen Nichtschülerprüfung an einer beauftragten Schule absolviert werden.
Nach der Anerkennung als Ersatzschule darf der Abschluss von der Schule
vergeben werden. Das neue Gymnasium existiert seit drei Jahren als genehmigte
Ersatzschule. Er zitiert das geregelte Verfahren aus der Verwaltungsvorschrift. Er habe die Schule in der letzten Woche
über die Nichtschülerprüfung informiert. Diese Information war bei den Schülern
vorher nicht angekommen. Eine Prüfung nach der Prüfungsverordnung für die
gymnasiale Oberstufe wäre als Ausnahme denkbar. Zur Zeit ist das Staatliche
Schulamt in der Fürsorgepflicht. Heute Abend findet im Neuen Gymnasium eine
Elternversammlung statt. Ob sich
die Probleme ausräumen lassen, ist nicht sicher.
Frau Schulze verweist auf laufenden Schriftverkehr seit dem Jahr 2005, wo
die Schule darauf hingewiesen wurde, dass die Nichtschülerprüfung ansteht.
Es schließen sich Nachfragen der Ausschussmitglieder an, die
Herr Bogel-Meyhöfer beantwortet.
Dr.
Steinicke bedankt sich für die Informationen.