19.09.2007 - 8 Grundstückserschließung " Am Raubfang" in Bornim

Beschluss:
vertagt
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Siehe TOP 2 – Vertagung

Wiedervorlage in der Sitzung des Finanzausschusses am 25.10.2007.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen  auf die Kostenerstattung für die Grundstückserschließung der 10 Grundstücke „Am Raubfang “ in Bornim verzichtet werden kann.

Dabei sind insbesondere folgende Besonderheiten zu berücksichtigen:

 

Wegen einer Hochdruckgasleitung vor diesen Grundstücken wurden diese, trotz langjähriger Zusagen bisher als Einzige in diesem Bereich, nicht erschlossen.

Durch die nun vorgesehene Erschließung von der Rückseite (Raubfang) sind die Erschließungskosten auf den Grundstücken, die die Grundstückseigentümer außerdem noch zu tragen haben, wesentlich höher als bei einer Erschließung von der Amundsenstraße.

 

 

 

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