25.09.2007 - 4.22 Erarbeitung eines B-Planes zur Sicherung des öf...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird mit der Erarbeitung eines B-Plans zur Sicherung des

öffentlichen Uferwegs mit nutzbarer Uferzone entlang der Leipziger Straße, Templiner

Strasse, Judengraben bis zur Fährstelle zum Kiewitt beauftragt. Als Grundlage der

Planungen soll der bereits vor dem 2. Weltkrieg realisierte Entwurf für den Uferweg zwischen

der Leipziger Straße und Tornowstraße von Fritsch und Kölle aus dem Jahr 1935

herangezogen werden. Im Rahmen der Erarbeitung sollen auch die Kosten für die

Herrichtung des Weges und der Uferzone ermittelt werden.

 

Die öffentliche Zugänglichkeit und Nutzung des früheren Uferparks am Luisenhof in der

Templiner Straße sind zu sichern. Durch Pflegemaßnahmen ist die öffentliche Nutzung

wieder zu ermöglichen.

 

 

 

Herr Kümmel bringt den Antrag in modifizierter Fassung ein und beantwortet kurze Rückfragen von Teilnehmern.

 

 

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Die Drucksachen 700 (teilw.), 711, 712, 713 und 715 (teilw.) werden unter folgender geänderter DS zusammengefasst:

 

Beschlussvorschlag DS 07/SVV/0711 neu

 

Maßnahmeplanung nördliche Templiner Vorstadt

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Maßnahmeplan für den Bereich der nördlichen Templiner Vorstadt, in den Grenzen Gelände des Wasserwerkes, Leipziger Straße, Templiner Straße/Paetowstraße, Leiterstraße, Templiner Straße Alter Tornow, Judengraben und Haven (zu speziellen Fragen Einbeziehung des Bereiches Hermannswerder) erarbeiten zu lassen, der dem stadtbildprägenden Charakter dieses Gebietes von der Havel und von den südlichen Eingangsstraßen der Landeshauptstadt Rechnung trägt und die Aufenthaltsqualität wieder erhöht.

 

Darin sollen zu folgenden Punkten Aussagen enthalten sein:

-          Sicherung des öffentlichen Uferweges vom Wasserwerk bis zum Fähranleger Hermannswerder unter Berücksichtigung der ehemals realisierten Planung von Fritsch und Kölle, einschließlich Zuwegungen,

-          Wiederbelebung des Uferparkes unter Wiederherstellung der Sichtbezüge,

-          Prüfung der Erhaltenswürdigkeit baulicher Anlagen und Nutzungsoptionen,

-          Restriktionen der Entwicklung, insbesondere aus wasserrechtlichen Vorgaben,

-          Entwicklungsvorschläge zu den in diesem Bereich gelegenen Grundstücken unter besonderer Beachtung des Grundstückes Luisenhof.

 

Im Zuge der Bearbeitung sind Gespräche mit den betroffenen Eigentümern zu führen, um deren Mitwirkungsbereitschaft an der Entwicklung und Aufwertung des Bereiches auszuloten und zu stärken. Städtische Grundstücke sind in Bemühungen zur Aufwertung einzubeziehen.

 

Dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauen ist erstmalig im März 2008 und danach halbjährlich über den erreichten Stand zu berichten.

 

Entsprechend der Beschlüsse zur Festlegung von Bearbeitungsprioritäten ist die Planung zunächst in die Priorität 2 einzuordnen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0