25.09.2007 - 4.22 Erarbeitung eines B-Planes zur Sicherung des öf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.22
- Zusätze:
- Fraktion SPD
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 25.09.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Der Oberbürgermeister wird mit der
Erarbeitung eines B-Plans zur Sicherung des
öffentlichen Uferwegs mit nutzbarer
Uferzone entlang der Leipziger Straße, Templiner
Strasse, Judengraben bis zur
Fährstelle zum Kiewitt beauftragt. Als Grundlage der
Planungen soll der bereits vor dem
2. Weltkrieg realisierte Entwurf für den Uferweg zwischen
der Leipziger Straße und
Tornowstraße von Fritsch und Kölle aus dem Jahr 1935
herangezogen werden. Im Rahmen der
Erarbeitung sollen auch die Kosten für die
Herrichtung des Weges und der
Uferzone ermittelt werden.
Die öffentliche Zugänglichkeit und
Nutzung des früheren Uferparks am Luisenhof in der
Templiner Straße sind zu sichern.
Durch Pflegemaßnahmen ist die öffentliche Nutzung
wieder zu ermöglichen.
Herr Kümmel bringt den Antrag in modifizierter Fassung ein und beantwortet kurze Rückfragen von Teilnehmern.
Die
Drucksachen 700 (teilw.), 711, 712, 713 und 715 (teilw.) werden unter folgender
geänderter DS zusammengefasst:
Beschlussvorschlag DS 07/SVV/0711 neu
Maßnahmeplanung
nördliche Templiner Vorstadt
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Maßnahmeplan für den Bereich der nördlichen Templiner Vorstadt, in den Grenzen Gelände des Wasserwerkes, Leipziger Straße, Templiner Straße/Paetowstraße, Leiterstraße, Templiner Straße Alter Tornow, Judengraben und Haven (zu speziellen Fragen Einbeziehung des Bereiches Hermannswerder) erarbeiten zu lassen, der dem stadtbildprägenden Charakter dieses Gebietes von der Havel und von den südlichen Eingangsstraßen der Landeshauptstadt Rechnung trägt und die Aufenthaltsqualität wieder erhöht.
Darin
sollen zu folgenden Punkten Aussagen enthalten sein:
-
Sicherung
des öffentlichen Uferweges vom Wasserwerk bis zum Fähranleger Hermannswerder
unter Berücksichtigung der ehemals realisierten Planung von Fritsch und Kölle,
einschließlich Zuwegungen,
-
Wiederbelebung
des Uferparkes unter Wiederherstellung der Sichtbezüge,
-
Prüfung
der Erhaltenswürdigkeit baulicher Anlagen und Nutzungsoptionen,
-
Restriktionen
der Entwicklung, insbesondere aus wasserrechtlichen Vorgaben,
-
Entwicklungsvorschläge
zu den in diesem Bereich gelegenen Grundstücken unter besonderer Beachtung des
Grundstückes Luisenhof.
Im Zuge der
Bearbeitung sind Gespräche mit den betroffenen Eigentümern zu führen, um deren Mitwirkungsbereitschaft
an der Entwicklung und Aufwertung des Bereiches auszuloten und zu stärken.
Städtische Grundstücke sind in Bemühungen zur Aufwertung einzubeziehen.
Dem
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen ist erstmalig im März 2008 und danach
halbjährlich über den erreichten Stand zu berichten.
Entsprechend
der Beschlüsse zur Festlegung von Bearbeitungsprioritäten ist die Planung
zunächst in die Priorität 2 einzuordnen.