25.09.2007 - 3.1 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Beb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 25.09.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- vertagt
Der Ausschussvorsitzende informiert auch hier, dass eine 1.
Lesung bereits statt gefunden habe. Die Vorlage sei zurück gestellt worden, um
die Beratung im Ortsbeirat Golm abzuwarten.
Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) teilt
mit, dass der Ortsbeirat mit 5/0/0 der Vorlage zugestimmt habe.
Herr Dr. Seidel spricht die Bereichsentwicklungsplanung 2003
an, hier seien in einem umfangreichen, diskursiven Verfahren mehrere Varianten
diskutiert worden. Als Vorzugsvariante wurde seinerzeit eine südliche Führung
der Verbindungsstraße zwischen den Instituten und der Universität beschlossen;
so dass der Bereich um den alten Bahnhof Golm aufgewertet wird und als
Ortszentrum entwickelt werden sollte. Dazu ist dort u.a. auch Einzelhandel
vorgesehen. Diese sehr strukturierte und sinnfällige Planung wird obsolet mit
der Verlagerung des Einzelhandels nach Norden auf eine Fläche, auf der die
begonnene Bebauungsachse fortgesetzt werden sollte. Er erinnert daran, dass die
jetzt beabsichtigte Planung der seinerzeit verworfenen Variante A entspricht.
Auf die Frage, weshalb die Verwaltung die Form einer
vorhabenbezogenen Bebauungsplanung gewählt habe, informiert Frau Holtkamp, dass
es sich um ein relativ abgegrenztes Verfahren handeln würde, welches bei
abgeschlossenem Verfahren durch den Vorhabenträger gänzlich erworben werden
wird. Bei einem B-Plan-Verfahren handelt es sich in der Regel um mehrere
Eigentümer. Auf Nachfrage bestätigt sie, dass gegenüber einem B-Plan-Verfahren
die Beteiligungs- bzw. Mitwirkungsmöglichkeiten eingeschränkt sind.
Der Ortsbeirat habe sich sehr intensiv mit der
Bereichsentwicklungsplanung auseinandergesetzt.
Frau Hüneke regt an, hier keine schnelle Entscheidung herbei
zu führen, sondern ggf. eine gemeinsame Sitzung mit dem OBR Golm durchzuführen.
Frau Dr. von Kuick-Frenz schlägt vor, heute keine
abschließende Behandlung vorzunehmen. Die Vorlage könnte erneut im Oktober
beraten werden unter Teilnahme des Ortsbeirates und des Investors.
Der vorhabenbezogene B-Plan würde durch den Investor
finanziert werden.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass auch normale
B-Plan-Verfahren (sogenannte I-Verfahren) z.T. investorenfinanziert
durchgeführt werden.
Auf weitere Rückfragen der Teilnehmer geht die Verwaltung
ein.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 29 „Nahversorgungsbereich Golm“ ist
gemäß § 2 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).
2.
Das
Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 entsprechend dem
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für
die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender
Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).
3. Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (s. Anlage 3). Die Einleitung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen – DS 06/SVV/0487).
Die
Vorlage wird zurück gestellt.
Anlagen zur Vorlage
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