25.09.2007 - 3.2 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 103 ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschussvorsitzende erinnert, dass die Vorlage 07/SVV/0652 heute bereits in 2. Lesung behandelt wird. In der vergangenen Sitzung erfolgte die Anregung, dass der Satz  in der Begründung „Direkt an der Friedrich-Engels-Straße könnte sich eine Autowerkstatt mit angegliedertem Autohaus (z.B. für den Gebrauchtwagenmarkt oder für Nischenmarken) ansiedeln.“ Gestrichen werden sollte.

Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) signalisiert Zustimmung.

Weiterer Diskussionsbedarf zur Vorlage 07/SVV/0652 besteht nicht.

 

Herr Schubert bringt die Vorlage 07/SVV/0698 neu ein (sh. Beschluss). Er erläutert, dass es hierzu (und auch zu den anderen Anträgen der SPD-Fraktion) eine Abstimmung mit der Verwaltung gegeben habe.

 

Herr Jäkel regt an im Titel RAW zu streichen, da die Planwerkstatt das RAW-Areal nicht betreffen würde.

 

Herr Schubert bestätigt, dass der Bereich des RAW nicht mehr Gegenstand dieser Drucksache sei und stimmt der Streichung RAW im Titel zu.

 

Herr Arndt teilt mit, dass dieser TOP mit dem TOP 4.11 (DS 07/SVV/0593) kollidieren würde. Er bittet u.a. um Auskunft, wer den Masterplan bearbeitet und ob dieser die gesamte Speicherstadt beinhalte.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz erläutert, dass die Verwaltung beabsichtige, den Entwurf der Masterplanung in der STVV im November 2007 vorzulegen. Sie verweist hier auch auf die Ausführungen in der letzten Ausschusssitzung. Mit der Bearbeitung sei ein Planungsbüro von den 3 Grundstückseigentümern beauftragt worden. Dies erfolge in Abstimmung mit der Stadt.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 103 „Ehemaliges RAW-Gelände Friedrich-Engels-Straße“ ist gemäß § 2 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1). Als Grundlage für die weitere Bearbeitung des Bebauungsplanes soll das in Anlage 2 dargestellte Nutzungskonzept dienen (s. Anlage 2).

 

2.      Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (s. Anlage 3). Die Einleitung des Verfahrens zum  Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Projektträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen – DS 06/SVV/0487).

 

 

In der Begründung ist der folgende Satz zu streichen:

Direkt an der Friedrich-Engels-Straße könnte sich eine Autowerkstatt mit angegliedertem Autohaus (z.B. für den Gebrauchtwagenmarkt oder für Nischenmarken) ansiedeln.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               8

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=3269&TOLFDNR=41926&selfaction=print