25.09.2007 - 3.2 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 103 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 25.09.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschussvorsitzende erinnert, dass die Vorlage 07/SVV/0652 heute
bereits in 2. Lesung behandelt wird. In der vergangenen Sitzung erfolgte die
Anregung, dass der Satz in der
Begründung „Direkt an der Friedrich-Engels-Straße könnte sich eine
Autowerkstatt mit angegliedertem Autohaus (z.B. für den Gebrauchtwagenmarkt oder
für Nischenmarken) ansiedeln.“ Gestrichen werden sollte.
Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) signalisiert
Zustimmung.
Weiterer Diskussionsbedarf zur Vorlage 07/SVV/0652 besteht nicht.
Herr Schubert bringt die Vorlage 07/SVV/0698 neu ein (sh. Beschluss). Er
erläutert, dass es hierzu (und auch zu den anderen Anträgen der SPD-Fraktion)
eine Abstimmung mit der Verwaltung gegeben habe.
Herr Jäkel regt an im Titel RAW zu streichen, da die Planwerkstatt das
RAW-Areal nicht betreffen würde.
Herr Schubert bestätigt, dass der Bereich des RAW nicht mehr Gegenstand
dieser Drucksache sei und stimmt der Streichung RAW im Titel zu.
Herr Arndt teilt mit, dass dieser TOP mit dem TOP 4.11 (DS 07/SVV/0593)
kollidieren würde. Er bittet u.a. um Auskunft, wer den Masterplan bearbeitet
und ob dieser die gesamte Speicherstadt beinhalte.
Frau Dr. von Kuick-Frenz erläutert, dass die Verwaltung beabsichtige,
den Entwurf der Masterplanung in der STVV im November 2007 vorzulegen. Sie
verweist hier auch auf die Ausführungen in der letzten Ausschusssitzung. Mit
der Bearbeitung sei ein Planungsbüro von den 3 Grundstückseigentümern
beauftragt worden. Dies erfolge in Abstimmung mit der Stadt.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 103 „Ehemaliges RAW-Gelände Friedrich-Engels-Straße“ ist
gemäß § 2 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1). Als Grundlage für die
weitere Bearbeitung des Bebauungsplanes soll das in Anlage 2 dargestellte
Nutzungskonzept dienen (s. Anlage 2).
2.
Anhand
der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen
Interesse Dritter liegt (s. Anlage 3). Die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan setzt daher voraus, dass
neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen
Kosten des Verfahrens vom Projektträger übernommen werden (entsprechend der im
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung
von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse
Dritter getroffenen Festlegungen – DS 06/SVV/0487).
In der Begründung ist der folgende Satz zu streichen:
Direkt an der Friedrich-Engels-Straße könnte sich eine Autowerkstatt mit angegliedertem Autohaus (z.B. für den Gebrauchtwagenmarkt oder für Nischenmarken) ansiedeln.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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43,6 kB
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2
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3
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