25.09.2007 - 3.4 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 8 "Spor...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 25.09.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 8 „Sport- und Freizeitanlage“ (Neu Fahrland) entschieden (s. Anlage 1a und 1b).
2. Der Bebauungsplans Nr. 8 „Sport- und Freizeitanlage“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).
3. Der Satzungsbeschluss stellt keine Freigabe für Investitionen dar; vor der Umsetzung der planungsrechtlich ermöglichten Baumaßnahmen ist eine Minimierung der Folgekosten und deren Deckung sicherzustellen.
Frau
Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein und
informiert, dass der Ortsbeirat Neu Fahrland und der Ausschuss Bildung/Sport
bereits ein positives Votum abgegeben haben.
Der
Ortsbürgermeister, Herr Reiter, teilt mit, dass sich der Ortsbeirat einstimmig
gegen den Punkt 3 ausgesprochen habe. Die Themen Folgekosten und Bereitstellung
sei nicht hinreichend herausgearbeitet worden.
Frau
Holtkamp geht kurz darauf ein. Sie macht deutlich, dass die Frage der
dauerhaften Belastungen für die Stadt schwierig sei. Mit dem 3. Punkt des
Beschlusstextes wolle man dem Bestreben nach Personalkostenreduzierung Ausdruck
verleihen.
Der Ausschussvorsitzende regt an, dass sich zu dieser Frage
die Verwaltung gemeinsam mit dem Ortsbeirat auf eine präzisere Formulierung des
3. Beschlusspunktes verständigen und diese bis zur nächsten STVV vorlegen. Er
unterstreicht, dass es große Übereinstimmung bezüglich der zukünftigen
Kostensicherheit gibt. Dies solle sich im Beschlusstext auch widerspiegeln.
Richtig ist, das Klarheit über Folgekosten bestehen müsse. Die Anregung des
Vorsitzenden wird von den Ausschussmitgliedern unterstützt.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 8 „Sport- und Freizeitanlage“ (Neu Fahrland) entschieden (s. Anlage 1a und 1b).
2. Der Bebauungsplans Nr. 8 „Sport- und Freizeitanlage“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).
Zum 3.
Punkt wird die Verwaltung beauftragt bis zur Stadtverordnetenversammlung,
gemeinsam mit dem Ortsbürgermeister Neu Fahrland, eine neue Formulierung zu
finden
Anlagen zur Vorlage
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