25.09.2007 - 3.4 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 8 "Spor...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 8 „Sport- und Freizeitanlage“ (Neu Fahrland) entschieden (s. Anlage 1a und 1b).

 

2.      Der Bebauungsplans Nr. 8 „Sport- und Freizeitanlage“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).

 

3.      Der Satzungsbeschluss stellt keine Freigabe für Investitionen dar; vor der Umsetzung der planungsrechtlich ermöglichten Baumaßnahmen ist eine Minimierung der Folgekosten und deren Deckung sicherzustellen.

 

 

Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein und informiert, dass der Ortsbeirat Neu Fahrland und der Ausschuss Bildung/Sport bereits ein positives Votum abgegeben haben.

 

Der Ortsbürgermeister, Herr Reiter, teilt mit, dass sich der Ortsbeirat einstimmig gegen den Punkt 3 ausgesprochen habe. Die Themen Folgekosten und Bereitstellung sei nicht hinreichend herausgearbeitet worden.

 

Frau Holtkamp geht kurz darauf ein. Sie macht deutlich, dass die Frage der dauerhaften Belastungen für die Stadt schwierig sei. Mit dem 3. Punkt des Beschlusstextes wolle man dem Bestreben nach Personalkostenreduzierung Ausdruck verleihen.

 

Der Ausschussvorsitzende regt an, dass sich zu dieser Frage die Verwaltung gemeinsam mit dem Ortsbeirat auf eine präzisere Formulierung des 3. Beschlusspunktes verständigen und diese bis zur nächsten STVV vorlegen. Er unterstreicht, dass es große Übereinstimmung bezüglich der zukünftigen Kostensicherheit gibt. Dies solle sich im Beschlusstext auch widerspiegeln. Richtig ist, das Klarheit über Folgekosten bestehen müsse. Die Anregung des Vorsitzenden wird von den Ausschussmitgliedern unterstützt.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 8 „Sport- und Freizeitanlage“ (Neu Fahrland) entschieden (s. Anlage 1a und 1b).

 

2.      Der Bebauungsplans Nr. 8 „Sport- und Freizeitanlage“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).

 

Zum 3. Punkt wird die Verwaltung beauftragt bis zur Stadtverordnetenversammlung, gemeinsam mit dem Ortsbürgermeister Neu Fahrland, eine neue Formulierung zu finden

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1

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Anlagen zur Vorlage