30.10.2007 - 3.1 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Beb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 30.10.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:07
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Vorlage ist in der
SB-Ausschusssitzung am 25.09.07 vertagt worden mit der Maßgabe, den Ortsbürgermeister
Golm sowie den Investor bei der Beratung hinzu zu ziehen
Der
Ausschussvorsitzende gibt Herrn Mohr (Ortsbürgermeister Golm) das Wort.
Herr Mohr
unterrichtet die Teilnehmer darüber, dass der OBR Golm in seiner letzten
Sitzung das Vorhaben einstimmig befürwortet habe; die Umsetzung sollte
möglichst kurzfristig erfolgen.
Herr
Kuhlen (DIBAG AG, Unternehmensgruppe Döblinger) stellt das Vorhaben für den
Vorhabenträger vor.
Der Ausschussvorsitzende
macht auf eine notwendige redaktionelle Änderung aufmerksam, so müsse es
im 1. Beschlusspunkt nicht § 2, sondern § 12 heißen, wie auch in der
Begründung richtig dargestellt.
Die
Verwaltung signalisiert Zustimmung.
Herr
Krause (Mitglied des Ortsbeirates Golm) erinnert an die
Bereichsentwicklungsplanung (BEP) aus dem Jahr 2003. Die Bahnquerung sei
bereits als Ergebnis der BEP realisiert worden. Weiterhin habe es im Ergebnis
der BEP Studien für den Bahnhofsvorplatz gegeben. Herr Krause nimmt Bezug auf
den B-Plan-Nr. 100 „Wissenschaftspark“ und hält den Standort am Bahnhof für
geeigneter.
Der
Ausschussvorsitzende berichtet aus der Ortsbeiratssitzung, dass sich der
Ortsbeirat von der Zielrichtung der BEP – Ortsteilzentrum Am Alten Bahnhof –
verabschiedet habe und eine Verschiebung in Richtung Norden erfolgt sei. Er
bittet diese Feststellung, die vom Ortbürgermeister, Herrn Mohr, bestätigt
wird, im Protokoll festzuhalten. Im Aufstellungsbeschluss sollte dargestellt
werden, wo Konfliktpunkte zwischen BEP Golm und der Ansiedlung eines
Vollversorgers auf dem in Frage stehende Grundstück bestehen und welche
Rahmenbedingungen eingehalten werden müssen. In diesem Sinne beantragt Herr
Dr. Seidel folgende Ergänzungen:
Ergänzungen
in Anlage 1
Unter
„Bestehende Situation“, nach Satz 2 ist einzufügen:
„Über das
Plangebiet führt die entsprechend der BEP der Gemeinde Golm geplante
Verlängerung der Straße „In der Feldmark“ bis zur Einmündung in „An der Bahn“
sowie die Verknüpfung mit der Planstraße zur Erschließung des sich längs zur
Bahntrasse anschließenden, vorgesehenen Technologieparks.“
Unter
„Planungsziele“ nach 4. Absatz ist einzufügen:
„Im
Planungsgebiet ist die Straße „In der Feldmark“ als Haupterschließungsstraße
des Wohngebietes „Am Herzberg“ und Verbindung nach Eiche, Wohngebiet „Altes
Rad“ entsprechend des bereits vorhandenen Bestandes und der BEP der Gemeinde
Golm in der Straßenlage sowie in Baufluchten und Grünzügen weiter zu führen.
Die funktionale Anbindung der Erschließung über „an der Bahn“ nach Süden und
Norden ist zu gewährleisten.“
Herr
Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) bestätigt, dass die Zielrichtung von
der städtebaulichen Warte verstärkt werden sollte. Seit letzter Woche liegen
der Verwaltung die Zwischenergebnisse des Einzelhandelsgutachtens vor. Aus dem
Blickwinkel des Gutachters für das Einzelhandelsgutachten der Stadt Potsdam,
sei der hier vorgeschlagene Standort und auch in dieser Größe geeignet. Der Gutachter sieht das Potenzial für
ein Versorgungszentrum in Eiche/Golm.
Eine Unterbringung in dieser Größenordnung am Bahnhof (ebenso wie in
Eiche) sei nicht möglich. Die Betonung der Straßenachse sei wichtig.
Verschiedene
Teilnehmer ergreifen das Wort, u.a. wird gebeten, die Darstellung des
Übersichtsplanes (Vorzugsvariante der BEP Golm) dem Protokoll als Anlage
beizufügen.
Herr Dr. Seidel ändert geringfügig seinen Ergänzungsantrag zur Begründung (sh. nachfolgend) und stelle diesen zur Abstimmung: 9/0/0
Beschlusstext (mit redaktioneller Änderung des § in Punkt
1):
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 29 „Nahversorgungsbereich Golm“ ist
gemäß § 12 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).
2.
Das
Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 entsprechend dem
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für
die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender
Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).
3.
Anhand
der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im
wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (s. Anlage 3). Die Einleitung des
Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben
den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten
des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung
von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse
Dritter getroffenen Festlegungen – DS 06/SVV/0487).
In der Begründung (Anlage 1) mögen folgende Ergänzungen vorgenommen werden:
Unter
„Bestehende Situation“, nach Satz 2 ist einzufügen:
„Über das
Plangebiet führt die entsprechend der BEP der Gemeinde Golm geplante
Verlängerung der Straße „In der Feldmark“ bis zur Einmündung in „An der Bahn“
sowie die Verknüpfung mit der Planstraße zur Erschließung des sich längs zur
Bahntrasse anschließenden, vorgesehenen Technologieparks.“
Unter
„Planungsziele“ nach 4. Absatz ist einzufügen:
„Im
Planungsgebiet soll die Straße „In der Feldmark“ als Haupterschließungsstraße
des Wohngebietes „Am Herzberg“ und Verbindung nach Eiche, Wohngebiet „Altes
Rad“ entsprechend des bereits vorhandenen Bestandes und der BEP der Gemeinde
Golm in der Straßenlage sowie in Baufluchten und Grünzügen weiter geführt
werden. Die funktionale Anbindung
der Erschließung über „an der Bahn“ nach Süden und Norden ist zu
gewährleisten.“
Anlagen zur Vorlage
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