13.11.2007 - 3.6 Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann bringt die Vorlage ein.

 

Herr Kümmel erkundigt sich unter Bezug auf die Kirchstraße nach der praktischen Umsetzung.

 

Herr Goetzmann informiert, dass diese erst einmal komplett als Baustraße (provisorisch) hergestellt werden würde (aufbautechnisch könne dies nur durch den Bereich Verkehrsflächen erläutert werden). Die Fertigstellung als Straße würde erst erfolgen, wenn die Anlieger dazu bereit sind.

 

Dazu erfolgt eine Diskussion unter Beteiligung mehrerer Ausschussmitglieder.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung entschieden (s. Anlage 2).

 

2.      Der Satzungsbeschluss des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 18 „Reihenhausbebauung Kirchsteigfeld“ wird im Teilbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 aufgehoben.

 

3.      Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Kirchsteigfeld“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 3).

 

4.      Dem städtebaulichen Vertrag zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Kirchsteigfeld“ wird zugestimmt (s. Anlage 4)

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       2

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Anlagen zur Vorlage