27.11.2007 - 4.1 Verbilligte Abgabe von Grundstücken aus dem Ent...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Fraktion CDU mit Ergänzungsantrag der Fraktion Die Andere
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 27.11.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- zurückgezogen
Beschlusstext der Fraktion CDU:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine verbilligten Abgabe von Grundstücken aus der Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld an die PRO POTSDAM GmbH zu Wohnbauzwecken (Geschosswohnungsbau) zu prüfen. Über das Ergebnis der Prüfung ist in der Novembersitzung der SVV zu berichten.
Änderungs-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Andere
DS Ds 07/SVV/0741 wird nach Satz 1 wie folgt ergänzt:
Ebenso ist zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen die Abgabe der Grundstücke an die Bedingung geknüpft werden kann, dass für die dort neu zu bauenden Wohnungen Mietobergrenzen festgelegt werden oder welche anderen Möglichkeiten bestehen, sozial verträgliche Mieten zu garantieren.
Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass der Finanzausschuss
die Vorlage zurück gestellt habe, bis der SB-Ausschuss sich positioniert.
Umgekehrt ist der SB-Ausschuss davon ausgegangen, dass das Votum des
Finanzausschusses abgewartet werden sollte. Der SB-Ausschuss wird sich heute mit der Vorlage befassen.
Herr Cornelius bringt den Antrag ein. Als Terminstellung
sollte statt Novembersitzung 2007 neu im Jahr 2008 stehen.
Herr Kutzmutz verweist auf das bestehende rechtliche
Problem; hier gäbe es keine Spielräume. Damit sei der Antrag nicht abstimmbar.
Frau Rademacher (FB Stadterneuerung und Denkmalpflege)
bestätigt den rechtlichen Aspekt. Eine verbilligte Abgabe von Grundstücken sei
nicht mit den Festlegungen des BauGB vereinbar. Das BauGB schreibt vor, zu
welchen Werten Grundstücke aus dem Treuhandvermögen veräußert werden dürfen. §
169 (8) BauGB sagt dazu aus: „Zur Finanzierung der Entwicklung ist das
Grundstück oder das Recht zu dem Verkehrswert zu veräußern, der sich durch die
rechtliche und tatsächliche Neuordnung des städtebaulichen
Entwicklungsbereiches ergibt.“ Auf Rückfragen der Teilnehmer geht Frau
Rademacher ein.
Bezugnehmend auf den Hinweis von Herrn Kümmel hinsichtlich
der Fördermittel informiert Frau Dr. von Kuick-Frenz, dass man sich bzgl. der
Ausweisung des Bornstedter Feldes als Wohnvorranggebiet an das Land gewandt habe.
Herr Cornelius bestätigt auf Grund der Ausführungen von Frau
Rademacher, dass die Prüfung bereits erfolgt sei und bittet die Ausführungen
von Frau Rademacher ins Protokoll aufzunehmen.
Er erklärt, dass er damit den Antrag zurück ziehe.
Eine Abstimmung
des Änderungs-/Ergänzungsantrages der Fraktion Die Andere kann damit entfallen.