27.11.2007 - 4.6 Denkmalbeirat
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Zusätze:
- Fraktion Grüne/B90
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 27.11.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
07/SVV/0838 Denkmalbeirat
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Nach
§18 des Denkmalschutzgesetzes des
Landes Brandenburg beruft der
Oberbürgermeister einen sachverständigen, unabhängigen Beirat, der die
Denkmalschutzbehörde bei der Durchführung ihrer Aufgaben berät und unterstützt.
Insbesondere
wird der Denkmalbeirat vor Baumaßnahmen gehört, die den Abbruch oder
Teilabbruch eines Kulturdenkmals, starke Eingriffe in die Substanz eines
Kulturdenkmals oder wesentliche Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes
eines Kulturdenkmals bedeuten.
Bei
der Auswahl der sachverständigen Mitglieder wird darauf geachtet, dass die
Fachgebiete Kunst- und Gartengeschichte, (Landes)Geschichte sowie das Handwerk
und die Grundeigentümer vertreten sind. Darüber hinaus gehören dem
Denkmalbeirat auch Vertreter der in der SVV vertretenen politischen Parteien
an. Im übrigen steht es dem Denkmalbeirat frei, ehrenamtliche Vertrauensleute
zu bestellen, die seine Arbeit auf örtlicher Ebene oder für bestimmte
Sachgebiete unterstützen.
Frau Hüneke bringt den Antrag ein.
Frau Rademacher (FB Stadterneuerung und Denkmalpflege) teilt
mit, dass man im Fachbereich den Antrag ausdrücklich begrüße. Sie macht jedoch
deutlich, dass keine Kompetenzverteilung von der Verwaltungsbehörde auf andere
Gremien erfolgen könne.
Als Vorschlag unterbreitet Frau Rademacher den Antrag in
einen Prüfauftrag umzuwandeln, welcher darauf zielt, eine Geschäftsordnung im
Entwurf zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung
vorzulegen. Weiterhin bittet sie,
den 2. Satz (beginnend mit Insbesondere wird der....) aus dem Beschlusstext
herauszunehmen.
Zur Bitte von Frau Hüneke den 2. Satz im Beschlusstext zu
belassen, erfolgt der Vorschlag, ihn in die Begründung zu übernehmen. Dem
stimmt Frau Hüneke zu.
Geänderter
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Nach
§18 des Denkmalschutzgesetzes des
Landes Brandenburg beruft der
Oberbürgermeister einen sachverständigen, unabhängigen Beirat, der die
Denkmalschutzbehörde bei der Durchführung ihrer Aufgaben berät und unterstützt.
Bei
der Auswahl der sachverständigen Mitglieder wird darauf geachtet, dass die
Fachgebiete Kunst- und Gartengeschichte, (Landes)Geschichte sowie das Handwerk
und die Grundeigentümer vertreten sind. Darüber hinaus gehören dem
Denkmalbeirat auch Vertreter der in der SVV vertretenen politischen Parteien
an. Im übrigen steht es dem Denkmalbeirat frei, ehrenamtliche Vertrauensleute
zu bestellen, die seine Arbeit auf örtlicher Ebene oder für bestimmte
Sachgebiete unterstützen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, eine Geschäftsordnung im Entwurf zu erarbeiten und
der Stadtverordnetenversammlung im 1. Quartal 2008 vorzulegen.
Der nachstehende
Auszug aus dem Beschlusstext wird herausgenommen und in die Begründung
übernommen.
Insbesondere
wird der Denkmalbeirat vor Baumaßnahmen gehört, die den Abbruch oder
Teilabbruch eines Kulturdenkmals, starke Eingriffe in die Substanz eines
Kulturdenkmals oder wesentliche Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes
eines Kulturdenkmals bedeuten.