11.12.2007 - 3.1 Städtebauliche Rahmenvereinbarung zur Entwicklu...

Beschluss:
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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Die Städtebauliche Rahmenvereinbarung Speicherstadt wird gebilligt (s. Anlage 1).

 

2.      Die Fortführung des Bebauungsplans Nr. 36-1 „Speicherstadt/Leipziger Straße“ ist auf der Basis der in der Rahmenvereinbarung formulierten Entwicklungsprinzipien zur Speicherstadt zu betreiben.

 

 

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) informiert kurz zur Vorlage. Herr Albrecht (Hilmer & Sattler und Albrecht Gesellschaft von Architekten mbH)

stellt anhand von Plänen die Inhalte und den Stand des Prozesses der Masterplanung vor.

 

Herr Goetzmann geht weiterführend darauf ein, dass die Überlegungen in zwei verschiedene Richtungen gehen:

-          § 3 dieser Rahmenvereinbarung – hier sind im Detail Projekte aufgeführt, die nach dem Inhalt dieser Rahmenvereinbarung ganz bewusst so zügig wie möglich angegangen werden sollen (im südl. Bereich), einschl. des Mühlenbereiches

-          § 2 dieser Rahmenvereinbarung – Vororientierung für das, was im Zuge der Masterplanung weitergehen soll; hier wird noch nicht auf architektonische Details usw. eingegangen.

 

Der Ausschussvorsitzende regt an, die Behandlung der Vorlage heute in 1. Lesung durchzuführen. Er bemängelt die Qualität der ausgereichten Anlagen, konkrete Höhenangaben etc. seien in den Kopien teilweise nicht erkennbar. In der 2. Lesung sollte die Erläuterung an Hand eines Massenmodells erfolgen.

 

Verschiedene Teilnehmer geben Anregungen und stellen Fragen zu folgenden Bereichen; auf welche durch die Verwaltung (Herrn Goetzmann) eingegangen wird:

-          Anbau an der Kaimauer – Bezug Seite 3

-          Öffentlicher Fuß- und Radweg mit 6 m Breite – Bezug Seite 4

-          Errichtung einer Fußgängerbrücke – Bezug Seite 4

-          Die letzten beiden Anstriche im § 3 – Erwähnung gemeinsam mit dem Uferweg

-          Fördermitteleinwerbung – Bezug S. 7 § 8

-          Höhenangaben im § 2

-          Ausgleichsmaßnahmen § 8

-          Erschließungsanlagen § 5

-          Durchführung einer Simulation der Sichtbeziehungen und Information der Ausschussmitglieder

-          Befassung des Beirates „Potsdamer Mitte“

-          Nutzungsstrukturierung der Baukörper

-          Grünordnung im Straßenraum der Stichstraßen

 

Zu folgenden Punkten werden durch verschiedene Ausschussmitglieder Änderungsanträge für die nächste Sitzung angekündigt:

 

Herr Jäkel – Änderung der inneren Durchwegung für Fuß- und Radverkehr durch Baumassenverteilung.

 

Frau Keilholz stellt den GO-Antrag auf Schluss der Diskussion; die Änderungsanträge sollten zur nächsten Sitzung vorgelegt werden.

Herr Dr. Seidel spricht dagegen; heute handele es sich um die 1. Lesung, dabei sollte keine Begrenzung der Diskussion erfolgen.

Für den GO-Antrag spricht niemand.

Abstimmung des GO-Antrages: 1/6/0

 

Weitere angekündigte Änderungsanträge:

 

Herr Dr. Seidel – zum 3. Anstrich in § 3 (Ausbau des Mühlenkomplexes) Anfügung: Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen ist frühzeitig einzubeziehen.

 

Herr Dr. Seidel – zum § 2 sollte sinngemäß am Ende die Intention des Beschlusses der STVV von Oktober 2007 zu den Sichtbezügen nachrichtlich aufgenommen werden. Im Oktober wurde beschlossen: „Bei der weiteren Bearbeitung der Masterplanung Speicherstadt sind die Sichtbezüge von den Aussichtspunkten Kaiser-Friedrich-Blick, Wackermannhöhe, Belvedere Brauhausberg und Kaiser-Wilhelm-Blick in ihrer Ausdehnung und ihren Bezügen darzustellen und der Nachweis zu führen, dass Sichtbeziehungen und Höhenentwicklung durch die Neubebauung der Speicherstadt nicht beeinträchtigt werden.“

 

Abschließend betont Herr Goetzmann die Zielstellung: Die Masterplanung soll in Gänze in einem B-Plan abgebildet werden. Die Reduzierung auf Entwicklungsprinzipien – Baumassenverteilung, ist im B-Plan-Verfahren im Einzelnen zu prüfen.

 

Der Ausschussvorsitzende greift nochmals die Frage der Höhenentwicklung auf.

Seiner Ansicht nach, sei im Südbereich keine Simulation vorher notwendig. Für die anderen Bereiche, sollte der Nachweis erfolgen, dass es keine Beeinträchtigung der Sichtbeziehungen durch die Neubaubauung der Speicherstadt erfolgt.

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Anlagen zur Vorlage