11.12.2007 - 3.1 Städtebauliche Rahmenvereinbarung zur Entwicklu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 11.12.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- vertagt
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Städtebauliche Rahmenvereinbarung Speicherstadt wird gebilligt (s. Anlage 1).
2. Die Fortführung des Bebauungsplans Nr. 36-1 „Speicherstadt/Leipziger Straße“ ist auf der Basis der in der Rahmenvereinbarung formulierten Entwicklungsprinzipien zur Speicherstadt zu betreiben.
Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und
Bauordnung) informiert kurz zur Vorlage. Herr Albrecht (Hilmer & Sattler
und Albrecht Gesellschaft von Architekten mbH)
stellt anhand von Plänen die
Inhalte und den Stand des Prozesses der Masterplanung vor.
Herr
Goetzmann geht weiterführend darauf ein, dass die Überlegungen in zwei
verschiedene Richtungen gehen:
-
§ 3
dieser Rahmenvereinbarung – hier sind im Detail Projekte aufgeführt, die nach
dem Inhalt dieser Rahmenvereinbarung ganz bewusst so zügig wie möglich
angegangen werden sollen (im südl. Bereich), einschl. des Mühlenbereiches
-
§ 2
dieser Rahmenvereinbarung – Vororientierung für das, was im Zuge der
Masterplanung weitergehen soll; hier wird noch nicht auf architektonische
Details usw. eingegangen.
Der
Ausschussvorsitzende regt an, die Behandlung der Vorlage heute in 1. Lesung
durchzuführen. Er bemängelt die Qualität der ausgereichten Anlagen, konkrete
Höhenangaben etc. seien in den Kopien teilweise nicht erkennbar. In der 2.
Lesung sollte die Erläuterung an Hand eines Massenmodells erfolgen.
Verschiedene
Teilnehmer geben Anregungen und stellen Fragen zu folgenden Bereichen; auf
welche durch die Verwaltung (Herrn Goetzmann) eingegangen wird:
-
Anbau
an der Kaimauer – Bezug Seite 3
-
Öffentlicher
Fuß- und Radweg mit 6 m Breite – Bezug Seite 4
-
Errichtung
einer Fußgängerbrücke – Bezug Seite 4
-
Die
letzten beiden Anstriche im § 3 – Erwähnung gemeinsam mit dem Uferweg
-
Fördermitteleinwerbung
– Bezug S. 7 § 8
-
Höhenangaben
im § 2
-
Ausgleichsmaßnahmen
§ 8
-
Erschließungsanlagen
§ 5
-
Durchführung
einer Simulation der Sichtbeziehungen und Information der Ausschussmitglieder
-
Befassung
des Beirates „Potsdamer Mitte“
-
Nutzungsstrukturierung
der Baukörper
-
Grünordnung
im Straßenraum der Stichstraßen
Zu
folgenden Punkten werden durch verschiedene Ausschussmitglieder Änderungsanträge
für die nächste Sitzung angekündigt:
Herr Jäkel – Änderung der
inneren Durchwegung für Fuß- und Radverkehr durch Baumassenverteilung.
Frau Keilholz stellt den GO-Antrag
auf Schluss der Diskussion; die Änderungsanträge sollten zur nächsten
Sitzung vorgelegt werden.
Herr Dr. Seidel spricht dagegen;
heute handele es sich um die 1. Lesung, dabei sollte keine Begrenzung der
Diskussion erfolgen.
Für den GO-Antrag spricht
niemand.
Abstimmung des GO-Antrages:
1/6/0
Weitere angekündigte
Änderungsanträge:
Herr Dr. Seidel – zum 3.
Anstrich in § 3 (Ausbau des Mühlenkomplexes) Anfügung: Der Ausschuss für
Stadtplanung und Bauen ist frühzeitig einzubeziehen.
Herr Dr. Seidel – zum § 2 sollte
sinngemäß am Ende die Intention des Beschlusses der STVV von Oktober 2007 zu
den Sichtbezügen nachrichtlich aufgenommen werden. Im Oktober wurde
beschlossen: „Bei der weiteren Bearbeitung der Masterplanung Speicherstadt sind
die Sichtbezüge von den Aussichtspunkten Kaiser-Friedrich-Blick, Wackermannhöhe,
Belvedere Brauhausberg und Kaiser-Wilhelm-Blick in ihrer Ausdehnung und ihren
Bezügen darzustellen und der Nachweis zu führen, dass Sichtbeziehungen und
Höhenentwicklung durch die Neubebauung der Speicherstadt nicht beeinträchtigt
werden.“
Abschließend betont Herr
Goetzmann die Zielstellung: Die Masterplanung soll in Gänze in einem B-Plan
abgebildet werden. Die Reduzierung auf Entwicklungsprinzipien –
Baumassenverteilung, ist im B-Plan-Verfahren im Einzelnen zu prüfen.
Der Ausschussvorsitzende greift
nochmals die Frage der Höhenentwicklung auf.
Seiner
Ansicht nach, sei im Südbereich keine Simulation vorher notwendig. Für die
anderen Bereiche, sollte der Nachweis erfolgen, dass es keine Beeinträchtigung
der Sichtbeziehungen durch die Neubaubauung der Speicherstadt erfolgt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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