18.12.2007 - 4 Kompensatorische Sprachförderung / Qualitätsforum

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Sprachförderung

 

Frau Figiel erörtert das Landesprogramm zur „Kompensatorischen Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung“ und weist darauf hin , dass das Kita-Gesetz im § 3 Abs. 1 die Kindertagesstätten berechtigt und verpflichtet, bei den von ihnen betreuten Kindern im letzten Jahr vor der Einschulung den Sprachstand festzustellen und wenn erforderlich, Sprachkurse durchzuführen.

Sie gibt Erläuterungen zur Sprachstandsfeststellung und weist darauf hin, dass durch das Land für die Sprachförderung ca. 2,5 Mio Euro bereit gestellt werden, von denen die Landeshauptstadt Potsdam ca.100.000 Euro erhalten hat.

Für die Fortbildung des Personals wurden 2007 durch das Land 422.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Praxisberatung im Land Brandenburg wird zusätzlich mit 110.000 Euro unterstützt.

Frau Figiel informiert, dass bereits 40 Potsdamer Erzieherinnen im Rahmen der Fortbildung qualifiziert werden konnten. Anfang 2008 wird eine Informationsveranstaltung für Kita- Leiterinnen und Träger durchgeführt.

Im kommenden Jahr werden zwei weitere Fortbildungen für ca. 40 Erzieherinnen stattfinden.

 

Herr Wernick-Otto stellt fest, dass keine Mittel für die Umsetzung der Bildungsziele übrig bleiben.

Er fragt, wo Netzwerke für die Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund angebunden werden.

 

Herr Schweers erklärt, dass die benannten Mittel zusätzlich ausgereicht wurden.

Er stimmt Herrn  Wernick-Otto zu, dass für Bildungsmittel keine finanziellen Mittel übrig sind.

 

Frau Figiel macht darauf aufmerksam, dass die Idee der Netzwerke war, die Betroffenen zusammen zu bringen, die Bedarfe festzustellen und mögliche Unterstützungsmöglichkeiten zu finden.

 

Frau Schulze weist darauf hin, dass der Jugendamtsleiter in der Presse mitgeteilt hat, dass es ein finanzielles Defizit gibt. Sie fragt, ob dieses jetzt gedeckt ist.

Sie bittet um Information, ab wann in Potsdam das Verfahren der kompensatorischen Sprachförderung angewandt wird.

Frau Schulze fragt, ob die 110.000 Euro für Praxisberatung jährlich ausgereicht werden oder ob dies eine einmalige Zuwendung ist.

 

Frau Figiel erklärt, dass diese Mittel auch im nächsten Jahr in gleicher Höhe ausgereicht werden sollen.

Sie informiert, dass sich die Einrichtungen mit einer bereits fortgebildeten Erzieherin mit zeitlichem Verzug an den Verfahrensablauf halten.

 

Herr Schweers erklärt, dass von den 110.00 Euro für die Praxisberatung das gesamte Land lediglich 6.000 Euro für Potsdam sind.

 

Frau Figiel weist darauf hin, dass die Einrichtungen, die hier bereits präventiv arbeiten, einen geringeren Anteil an Kindern mit Sprachförderbedarf haben.

 

Frau Eiserbeck fragt nach der praktischen Umsetzung der Sprachförderung, da nicht jede Einrichtung eine qualifizierte Erzieherin hat.

 

Frau Figiel erklärt, dass zum Schuljahr 2009/10 die Sprachstandsfeststellung und -förderung Pflicht wird und in jeder Einrichtung eine qualifizierte Erzieherin sein sollte. Kleine Einrichtungen werden sich diesbezüglich sicherlich zusammenschließen. Auch aus dem Grund, dass viele Übungen Gruppenübungen sind.

Sie weist auch darauf hin, dass Sprachtests nicht bei Kindern durchgeführt werden, bei denen eindeutig klar ist, dass keine Defizite vorliegen.

 

Frau Drohla fragt, inwieweit eine so intensive Qualifizierung von Erzieherinnen notwendig ist. Aus ihrer Sicht gehört dies grundsätzlich zum Berufsbild einer Erzieherin.

Sie fragt nach dem Personalschlüssel in den Kitas und ob es die Möglichkeit der Erhöhung des Schlüssels bei bilingualer Erziehung gibt.

 

Frau Figiel erklärt, dass immer wieder deutlich gemacht wird, dass es im Land Brandenburg den schlechtesten Personalschlüssel gibt. Von Seiten des Landes wird signalisiert, dass keine Erhöhung des Personalschlüssels erfolgen wird.

Sie informiert, dass die Praxisberaterinnen des Landes Brandenburg Anfang 2008 eine Petition beim Land einreichen werden.

 

Herr Schweers ergänzt, dass sich der Personalschlüssel folgendermaßen gestaltet:

Bei den unter 3-jährigen Kindern betreut eine Erzieherin (0,8 Stellen) 7 Kinder. Bei den 3- bis 6-jährigen betreut eine 1 Erzieherin 15 Kinder. Im Hortalter werden 18 Kinder durch eine Erzieherin betreut.

 

Herr Lehmann fragt nach dem Umfang der Fortbildung für Sprachförderkurse.

 

Frau Figiel erklärt, dass es sich hierbei um 100 Fortbildungsstunden handelt.

 

Herr Lehmann fragt wie die Förderung in der Kita erfolgt.

 

Frau Figiel erklärt, dass pro Kind und pro Übungseinheit 15 Minuten geplant sind. Sie weist darauf hin, dass noch keine konkrete Aussagen getroffen werden können,  da noch keine Erfahrungswerte vorliegen

 

Frau Eiserbeck schlägt vor, dass zu gegebener Zeit ein Sachstand zu diesem Thema gegeben wird.

 

Frau Figiel schlägt vor, zum Ende dieses Kita-Jahres einen Sachstandsbericht zu geben.

 

Qualitätsforum

 

Herr Schweers erörtert die Umsetzung der Qualitätsfeststellung.

Hierzu wurden alle 87 Kitas mit einem Fragebogen angeschrieben. Es ist aber nur von 32 Einrichtungen eine Rückmeldung erfolgt. Daher gibt es derzeit die Überlegung, ein Qualitätsforum ins Leben zu rufen.

Er stellt die Ziele des Qualitätsforums vor und betont, dass im Qualitätsforum auch freie Träger mitwirken sollen.

Er bittet darum, dass auch ein Mitglied des Jugendhilfeausschusses in dieser Fachgruppe mitarbeitet.

Herr Schweers stellt die Zeitschiene vor und erklärt, dass die Gründung der Arbeitsgruppe bis Ende Januar 2008 erfolgt sein soll. Ziel ist  es, im September 2008 eine entsprechende Beschlussvorlage im Jugendhilfeausschuss vorzulegen.

 

Frau Dr. Müller schlägt vor, die gezeigten Folien als Anlage zum Protokoll zu nehmen.

Sie weist darauf hin, dass der Zeitplan sehr ehrgeizig ist.

 

Herr Wernick-Otto hält das Qualitätsforum für einen möglichen Weg der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.

 

Herr Voehse schlägt Herrn Wernick-Otto für die Mitarbeit im Qualitätsforum vor, wenn dieser damit einverstanden ist.

 

Frau Knoblich unterstützt den Vorschlag von Herrn Voehse.

 

Frau Eiserbeck schlägt vor, einen weiteren Vertreter des Jugendhilfeausschusses in das Qualitätsforum zu entsenden Sie bekundet ihr Interesse an der Mitarbeit im Qualitätsforum.

 

Frau Dr. Müller gibt zu bedenken, dass hier eine Vertretung im Falle des Ausfalls durch Urlaub oder Krankheit schwierig ist.

 

Frau Dr. Müller schlägt vor, dass Herr Wernick-Otto und Frau Eiserbeck als Vertreter des Jugendhilfeausschusses im Qualitätsforum mitarbeiten.

 

Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

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