05.03.2008 - 5.5 Aufstellungsbeschluss zur 2. (förmlichen Änderu...

Beschluss:
abgelehnt
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen und der Ortsbeirat Groß Glienicke haben diese Vorlage abgelehnt. Das ablehnende Votum des Ortsbeirates Groß Glienicke wird vom Stadtverordneten Kaminski, Fraktion DIE LINKE, mündlich untersetzt.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 17 „Albrechtshof“ ist in einem förmlichen Änderungsverfahren gemäß § 1 (8)  i.V.m. § 2 (1) BauGB im Teilbereich zwischen der Bundesstraße 2, Sacrower Allee und Birkenweg (Groß Glienicke) zu ändern (s. Anlage 1).             
    Das in Anlage 1b dargestellte städtebauliche Konzept ist die Grundlage für die vorgesehene  Änderung des  Bebauungsplanes.

 

  1. Das Verfahren ist mit der Priorität 2 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).

 

  1. Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (s. Anlage 3). Die Einleitung des Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Investor übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.8.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffene Festlegungen – DS 06/SVV/0487).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei mehreren Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen zur Vorlage