05.03.2008 - 5.5 Aufstellungsbeschluss zur 2. (förmlichen Änderu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 05.03.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Bebauungsplan Nr. 17 „Albrechtshof“ ist in einem förmlichen Änderungsverfahren gemäß § 1 (8) i.V.m. § 2 (1) BauGB im Teilbereich zwischen der Bundesstraße 2, Sacrower Allee und Birkenweg (Groß Glienicke) zu ändern (s. Anlage 1).
Das in Anlage 1b dargestellte städtebauliche Konzept ist die Grundlage für die vorgesehene Änderung des Bebauungsplanes.
- Das Verfahren ist mit der Priorität 2 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).
- Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (s. Anlage 3). Die Einleitung des Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Investor übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.8.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffene Festlegungen – DS 06/SVV/0487).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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