05.03.2008 - 8.1 Feststellung der Eröffnungsbilanz und des Jahre...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Werksausschuss KIS, in den Hauptausschuss sowie in den Ausschuss für Finanzen.

 

Die Vorlage wird vom Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herrn Exner eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 08/SVV/0093 in den Werksausschuss KIS, in den Hauptausschuss sowie in den Ausschuss für Finanzen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) zum 01.01.2005 wird gemäß § 27 der Eigenbetriebsverordnung in Analogie mit § 242 Ziff. 1 HGB festgestellt.

 

  1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) zum 31.12.2005 wird gemäß § 7 Ziff. 4 der Eigenbetriebsverordnung festgestellt.

 

  1. Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2005 Entlastung erteilt.

 

  1. Der Jahresüberschuss in Höhe von 549.839,65 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage