05.03.2008 - 8.4 Enteignung Uferweg Griebnitzsee

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Stadtverordnete Kirsch, Fraktion BürgerBündnis, hat seine Befangenheit erklärt und nimmt an der Beratung dieser Vorlage nicht teil.

 

Die DS 08/SVV/0108 wird vom Stadtverordneten Dr. Scharfenberg namens der Fraktion DIE LINKE eingebracht und anschließend in den Hauptausschuss überwiesen.

 

 

Ebenfalls in den Hauptausschuss überwiesen werden folgende von den Fraktionen SPD und CDU beantragten Änderungen und Ergänzungen:

 

 

Änderungsantrag der Fraktion SPD:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zum Zwecke der Sicherung der durchgängigen öffentlichen Nutzbarkeit des Uferweges am Griebnitzsee unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Realisierung der Vorgaben aus dem Bebauungsplan Nr. 8 fortzuführen. Hierbei hat er zunächst sämtliche Möglichkeiten einvernehmlicher Regelungen mit den Grundstückseigentümern auszuschöpfen.

Bei freihändigen Ankäufen von Grundstücken, der Ausübung von Vorkaufsrechten bzw. im Falle erforderlicher Enteignungen wird der Oberbürgermeister den Hauptausschuss über die Höhe der damit verbundenen Aufwendungen unter Angabe des betroffenen Grundstückes und der Grundstücksgröße in nicht öffentlicher Sitzung in Kenntnis zu setzen.

 

Ergänzungsantrag der Fraktion CDU:

Als letzter Satz soll stehen:

Vor Einleitung eines Enteignungsverfahrens ist die Zustimmung des Hauptausschusses einzuholen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Sicherung der durchgängigen, öffentlichen Begehbarkeit des Uferweges am Griebnitzsee und zum Vollzug des B-Planes in Hinblick auf die öffentlichen Grünflächen für die Fälle, in denen sich die Stadt nicht mit den Grundstückseigentümern einigen kann, Enteignungsverfahren vorzubereiten und wenn erforderlich unverzüglich einzuleiten.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

Ablehnung:

Stimmenthaltung: