05.03.2008 - 8.6 Änderung der Hundesteuersatzung im § 4 - Steuer...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Vorlage wird von der Stadtverordneten Schulze namens der Fraktion DIE LINKE eingebracht.

 

Der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service Herr Exner äußert anschließend  Bedenken, dass im Zusammenhang mit den Vorschlägen zum Bürgerhaushalt andere Regelungen vorgesehen seien; mit diesem Antrag sei eine Verringerung des Hundesteueraufkommens verbunden.

 

Der Stadtverordnete Schubert beantragt per Geschäftsordndungsantrag anschließend die Überweisung der DS 08/SVV/0110 in die Ausschüsse für Gesundheit und Soziales sowie für Finanzen.

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird von der Antragstellerin  übernommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Entwurf für die 2. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam  (DS 03/SVV/0841 vom 21.01.2004) mit folgenden Änderungen der Stadtverordnetenversammlung im Mai 2008 vorzulegen:

 

  1. § 4 der Satzung erhält einen zusätzlichen Absatz 4 mit folgendem Wortlaut:

 

Für jeweils einen Hund, der von Bedarfsgemeinschaften nach dem Sozialgesetzbuch II oder dem 3. und 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII und von solchen Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen, gehalten und nicht von § 2 Abs. 2 erfasst wird.

 

  1. Die Änderung gilt rückwirkend ab  1. Januar 2008.